Ausschüttung der Sparkassen-Stiftung begünstigt fünf Einrichtungen

5.500 Euro


Die Erträge aus der Sparkassen-Bürger- und Gemeinschaftsstiftung übergaben kürzlich Peter Schauerte (3. v. l.) sowie Andreas Moll an die vom Stiftungsbeirat begünstigten Einrichtungen. von privat
Die Erträge aus der Sparkassen-Bürger- und Gemeinschaftsstiftung übergaben kürzlich Peter Schauerte (3. v. l.) sowie Andreas Moll an die vom Stiftungsbeirat begünstigten Einrichtungen. © privat

Olpe. Kürzlich haben die Beauftragten der Bürger- und Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse Olpe-Drolshagen-Wenden Peter Schauerte und Andreas Moll je einen symbolischen Scheck über 1.100 Euro an die Vertreter der begünstigen Institutionen übergeben. Sie kümmern sich um Belange von Menschen mit Behinderung.


Peter Müller, Kreisvorsitzender der Lebenshilfe, Ursula Siegmund, Beisitzerin des Vereins für Menschen mit Behinderung, Eva Maubach, Einrichtungsleiterin des Josefshaus Olpe, Nadine Tillmann, Assistenzkraft des Ambulant Betreuten Wohnens des Sozialwerks St. Georg und Andreas Mönig vom Förderverein der Werthmann-Werkstätten freuten sich, dass ihre Einrichtungen vom Stiftungsbeirat bedacht wurden.

Mit Hilfe der Gelder können die Vereine neue Freizeitangebote schaffen oder vorhandene ausweiten, die bisher auch aufgrund von Corona-Kontaktbeschränkungen nicht angeboten werden konnten. Außerdem werden neue Einrichtungsgegenstände, wie zum Beispiel Gartenmöbel oder Tablets zum digitalen Lernen angeschafft. Im Josefshaus Olpe kommt die Spende den Gruppen „David“ und „Felix“ zugute.

Sechste Ausschüttung

Dieses war die sechste Ausschüttung der im Jahr 2014 gegründeten Bürger- und Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse Olpe-Drolshagen-Wenden. Seither sind die Stiftungsausschüttungen neben der regen Vereinsunterstützung ein weiterer Baustein des gesellschaftlichen Engagements der Sparkasse für die Region.

Neben Vereinen nutzen auch Einzelpersonen die Möglichkeit der Zustiftung. Das heißt, allen Bürgern steht die Stiftung offen. Andreas Moll, Leiter Vermögensmanagement, erläutert, dass Kunden und auch Nichtkunden ihr Vermögen in Teilen, eventuell schon zu ihren Lebzeiten oder aber ihren Nachlass mithilfe der Stiftung bequem einem gemeinnützigen Zweck widmen können.

Damit sei eine sinnvolle Verwendung für Geldvermögen möglich, insbesondere, wenn Erben fehlen. Steuerliche Vorteile, wie die Befreiung von der Erbschaftssteuer, machen die Zustiftung zusätzlich interessant. Jede Spende oder Stiftungsleistung erhöht die Sparkasse um 50 Prozent des Stiftungskapitals bis zu einem maximalen Höchstbetrag von 25.000 Euro.

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