Angeklagter freigesprochen - „Es passt alles überhaupt nicht zusammen“

Gericht traut Ex-Freundin nicht


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Das Landgericht in Siegen. von LG Siegen/Justiz NRW
Das Landgericht in Siegen. © LG Siegen/Justiz NRW

Olpe/Siegen. Der 41-Jährige Olper, der wegen versuchten Totschlags im Streit mit seiner ehemaligen Partnerin vor dem Landgericht Siegen angeklagt wurde, ist am Montagmittag, 15. Mai, freigesprochen worden. Die erste große Strafkammer um die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach traute der Geschichte der Ex-Partnerin und Nebenklägerin nicht über den Weg. Ihre Aussagen wiesen einige Auffälligkeiten auf.


Mit dieser Entscheidung folgte die Kammer den Plädoyers von Staatsanwalt Markus Bender und Verteidiger David Hippenstiehl, die sich am ersten Verhandlungstag ebenfalls für einen Freispruch ausgesprochen hatten.

Der Streit zwischen dem damaligen Paar im Sommer 2021 führte den Angeklagten wegen Körperverletzung zunächst vor das Olper Amtsgericht und nun auch vor das Landgericht in Siegen. Erst im Laufe des ersten Prozesses habe die Nebenklägerin ihrem Ex-Freund eine Tötungsabsicht unterstellt, so Richterin Dreisbach.

Laut Nebenklägerin soll der Mann ihr nicht nur ein Ladekabel um ihren Hals gelegt und zugezogen, sondern sie auch fest gewürgt haben.

Aussage gegen Aussage

„Was in der Wohnung genau geschehen ist, können wir nicht feststellen“, so Dreisbach. Es stehe Aussage gegen Aussage. Die der Nebenklägerin sei jedoch nicht konstant gewesen. Sie habe voneinander abweichende Versionen des Tathergangs geschildert. Es habe viele Widersprüche gegeben – bis hin zum zentralen Punkt der späteren Anklage.

Bei der Polizei habe sie die Tat zuerst nicht als Tötungsversuch eingestuft, im August die Anzeige sogar vollständig zurückgenommen. „Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wieso man das Würgen bei der ersten Aussage nicht schildert, wenn es sich so abgespielt haben sollte“, erklärte die Vorsitzende Richterin. Schließlich handele es sich um eine lebensbedrohliche Situation.

Ausweichendes Verhalten

Hinzu seien weitere Widersprüche in der Schilderung des Randgeschehens aufgetaucht, zum Beispiel der Beziehung nach dem Vorfall, des gemeinsamen Urlaubs und ihres Umzugs. Die Frau sei den Fragen vor Gericht oft ausgewichen, habe keine klaren Antworten gegeben. „Es passt alles überhaupt nicht zusammen“, so Dreisbach.

Wie die Hämatome der Nebenklägerin zustande gekommen sind, bleibe unklar. Fest stehe nur, dass es sich dabei um keine Würge- oder Verbrennungsmale durch Hände oder Ladekabel handele. Letztendlich bestünden so viele Zweifel, dass für die Kammer keine Verurteilung in Betracht komme.

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