Amtsgericht weist Kai Bitzers Klage gegen den „Dritten Weg“ ab

Rechtsstreit nach Postkarten-Aktion der rechtsextremen Partei


  • Olpe, 29.06.2017
  • Von Sven Prillwitz
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    Sven Prillwitz

    Redaktion

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 von Symbol © Irochka / lia
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Olpe/Neustadt an der Weinstraße. Niederlage für Kai Bitzer im Rechtsstreit mit der rechtsextremen Partei „Der Dritte Weg“: Das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz) hat die Klage des Olper Stadtverordneten auf die Zahlung einer Schiffsreise am Donnerstag, 29. Juni, abgewiesen.


Per Postkarte hatte die Partei im vergangenen Jahr bundesweit und auch im Kreis Olpe Politiker aus dem linken Spektrum zur Ausreise aus Deutschland aufgefordert. Drei Möglichkeiten, das Land zu verlassen, waren auf der Rückseite der Karte aufgelistet. Bitzer kreuzte die Option Schiffsreise an und wollte diese schließlich auf dem Klageweg einfordern (LokalPlus berichtete). Seine Begründung: Mit der von ihm ausgefüllten Postkarte sei ein Vertrag zwischen ihm und der Partei zustande gekommen. Weil der „Dritte Weg“ einen Online-Shop betreibt, handle die Partei auch als Unternehmer und sei in der Lage, für die rund 2200 Euro teure Reise aufzukommen, so Bitzer.

Dieser Auffassung folgte das Gericht allerdings nicht. Zwar stelle die Postkarte eine „Gewinnzusage“ dar und sei „geeignet, bei einem durchschnittlichen Verbraucher den Eindruck zu erwecken, er erhalte einen Preis“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts zum am Donnerstag gefällten Urteil. Jedoch sei der „Der Dritte Weg“ bei der Postkarten-Aktion nicht als Unternehmen, sondern als Partei aufgetreten. Das Versenden der „Ausreise-Gutscheine“ stehe „im Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit der beklagten Partie und nicht mit dem Betrieb des Handelsgewerbes“, argumentiert das Gericht.
Bitzer erwägt Gang vors Landgericht
„Ich werde jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, dann in mich gehen und prüfen, ob ich in Berufung gehen werde. Ich vermute sehr stark, dass ich das auch tatsächlich tun werde“, erwägt Kai Bitzer, seine Klage vor dem Landgericht Frankenthal verhandeln zu lassen. Die Entscheidung des Amtsgerichts bezeichnete der Grünen-Politiker als „sonderbaren Spagat“ und als „Phyrrussieg“ für den „Dritten Weg“.

In der vergangenen Woche hatte Bitzer nach eigenen Angaben übrigens erneut ungebetenen Besuch gehabt: Zwei Personen in Kapuzenpullovern hätten mitten in der Nacht auf seinem Grundstück gestanden und zu seinem Haus herübergeschaut. Als Bitzer mit seinem Hund in den Garten ging, hätten sie sich die beiden Personen umgehend entfernt.

Ob es sich um einen Einschüchterungsversuch von Mitgliedern oder Unterstützern der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Partei handelte, könne er nicht sagen. „Der Verdacht liegt allerdings nahe, weil vor meiner Klage gegen den ,Dritten Weg´ bislang niemand ungebeten bei mir im Garten stand“, so Bitzer. Dreimal hätten sich seitdem jeweils nachts Personen auf seinem Grundstück aufgehalten.
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