Amtsgericht weist Kai Bitzers Klage gegen den „Dritten Weg“ ab
Rechtsstreit nach Postkarten-Aktion der rechtsextremen Partei
- Olpe, 29.06.2017
- Von Sven Prillwitz
Sven Prillwitz
Redaktion

Olpe/Neustadt an der Weinstraße. Niederlage für Kai Bitzer im Rechtsstreit mit der rechtsextremen Partei „Der Dritte Weg“: Das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz) hat die Klage des Olper Stadtverordneten auf die Zahlung einer Schiffsreise am Donnerstag, 29. Juni, abgewiesen.

Dieser Auffassung folgte das Gericht allerdings nicht. Zwar stelle die Postkarte eine „Gewinnzusage“ dar und sei „geeignet, bei einem durchschnittlichen Verbraucher den Eindruck zu erwecken, er erhalte einen Preis“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts zum am Donnerstag gefällten Urteil. Jedoch sei der „Der Dritte Weg“ bei der Postkarten-Aktion nicht als Unternehmen, sondern als Partei aufgetreten. Das Versenden der „Ausreise-Gutscheine“ stehe „im Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit der beklagten Partie und nicht mit dem Betrieb des Handelsgewerbes“, argumentiert das Gericht.
In der vergangenen Woche hatte Bitzer nach eigenen Angaben übrigens erneut ungebetenen Besuch gehabt: Zwei Personen in Kapuzenpullovern hätten mitten in der Nacht auf seinem Grundstück gestanden und zu seinem Haus herübergeschaut. Als Bitzer mit seinem Hund in den Garten ging, hätten sie sich die beiden Personen umgehend entfernt.
Ob es sich um einen Einschüchterungsversuch von Mitgliedern oder Unterstützern der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Partei handelte, könne er nicht sagen. „Der Verdacht liegt allerdings nahe, weil vor meiner Klage gegen den ,Dritten Weg´ bislang niemand ungebeten bei mir im Garten stand“, so Bitzer. Dreimal hätten sich seitdem jeweils nachts Personen auf seinem Grundstück aufgehalten.
