Verbraucherzentrale für den Kreis Olpe legt Jahresbericht 2017 vor
Kostenfallen, Betrug und Preis-Leistungs-Missverhältnis
- Kreis Olpe, 25.05.2018
Kreis Olpe. Überraschende Abbuchungen, Abo-Fallen, überzogene Forderungen und dreiste Abzocke. Der Verbraucheralltag auch im Kreis Olpe war nach Angaben der Verbraucherzentrale auch 2017 wieder gespickt mit Stolperfallen. Anne Hausmann, Leiterin der Beratungsstelle mit Sitz in Lennestadt-Altenhundem, hat am Donnerstag, 24. Mai, den Jahresbericht vorgestellt.
Die Verbraucherzentrale NRW fordert daher, dass Anbieter von Online-Spielen Preislisten für alle Zusatzangebote offenlegen müssen. Für junge Gamer und deren Eltern hat der Verein zudem vorsorgliche Regeln bei „Free to play“-Games parat.
Die Betrüger versuchen dann, Anrufer möglichst lange mit Bandansagen in der Leitung zu halten – und verdienen an den hohen Telefongebühren mit. Die Verbraucherzentrale warnt nicht nur vor den Rückrufen, sondern erklärt auch, wie sich die Zahlung der durch „Ping-Anrufe“ enstandenen Kosten vermieden werden kann.
Die Verbraucherzentrale NRW hatte daher große Auftraggeber von Inkassounternehmen aufgefordert, als Ursprungsgläubiger für ein seriöses Forderungsmanagement ihrer Dienstleister zu sorgen. Drei Unternehmen haben dies bereits zugesichert. Auch gerichtlich hat die Verbraucherzentrale NRW klären lassen, dass Inkassounternehmen nicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen dürfen. In der Rechtsberatung unterstützte die Beratungsstelle, unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Andererseits bedeuteten die Neuregelungen auch Verschlechterungen: Erst wenn der Veranstalter den Reisepreis nach der Buchung um mindestens acht Prozent anhebt, kann der Urlauber künftig noch kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten. Bislang lag diese Grenze bei fünf Prozent. Nach jetzigem Recht ist es verboten, den Reisepreis für Reisen, die nicht mehr als vier Monate vor Reisebeginn gebucht wurden, nachträglich anzuheben. Künftig können sich auch kurzfristiger gebuchte Reisen im Nachhinein verteuern, wenn dies bis zum 20. Tag vor Reiseantritt mitgeteilt wird.