Update: Alle Restaurants im Kreis Olpe müssen einen Monat schließen - Essensauslieferung erlaubt

Beckehoff: Auflagen nicht zu kontrollieren


  • Kreis Olpe, 17.03.2020
  • Von Wolfgang Schneider
    Profilfoto Wolfgang Schneider

    Wolfgang Schneider

    Redaktion


    E-Mail schreiben
Topnews
Leere Tische gibt es für mindestens einen Monat in der Gastronomie. von Nils Dinkel
Leere Tische gibt es für mindestens einen Monat in der Gastronomie. © Nils Dinkel

Kreis Olpe. Die Maßnahmen zur Verlangsamung der Corona-Pandemie werden immer drastischer. Am Dienstagvormittag, 17. März, hat der Kreis Olpe eine Verfügung erlassen, die noch über die bisher verkündeten Maßnahmen von Bund und Land hinausgeht. So müssen alle Speisegaststätten komplett schließen – und zwar vorerst bis zum 19. April.


Update von Dienstag, 14.45 Uhr:
Das Ausliefern von Speisen ist den heimischen Gastronomen weiterhin möglich. So können zum Beispiel Pizza- oder Döner-Taxen auch künftig unterwegs sein. Auch das Abholen von Speisen bleibt gestattet, beispielsweise an Drive-In-Schaltern von Schnellresturants oder das Eis auf die Hand in der Eisdiele. Das erklärte Kreispressesprecher Hans-Werner Voß auf Anfrage von LokalPlus.
Küche darf betrieben werden
Die Anordnung untersage nur das Öffnen der Gasträume, so Voß. Dadurch sollen Menschenansammlungen vermieden werden. Voß: „Entscheidend ist, dass keine Möglichkeit zum gemeinsamen Verzehr der Speisen in der Lokalität geboten wird.“ Der Küchenbetrieb selbst darf in Restaurants und anderen gastronomischen Einrichtungen weitergeführt werden. Auch mobile Dienste wie „Essen auf Rädern“ sind von den Einschränkungen nicht betroffen.

Ursprünglicher Bericht (Dienstag, 11.45 Uhr):
In der von Landrat Frank Beckehoff unterzeichneten Verfügung heißt es: „Im gesamten Gebiet des Kreises Olpe sind alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen, sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel, untersagt. Ausgenommen hiervon sind notwendige Veranstaltungen, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -Vorsorge dienen.“
Zwangsschließungen
Unter Punkt 2 wird angeordnet: „Folgende Einrichtungen sind zu schließen beziehungsweise einzustellen: alle Speisewirtschaften (Restaurants), Bars, Schankwirtschaften, Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Theater, Kinos und Museen.“

Die Zwangsschließung gilt, wie schon bekannt,  auch für Fitness-Studios, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Schwimmbäder, Saunen, Volkshochschulen, Musikschulen, Bildungseinrichtungen, Spielhallen und Prostitutionsbetriebe.
Bisherige Maßnahmen nicht ausreichend
Damit ist die Öffnung von Restaurants und Gaststätten in der Zeit von 6 bis 18 Uhr, wie sie das Land unter bestimmten Auflagen erlaubt hatte, im Kreis Olpe vom Tisch. Die Schließung der Restaurants sei erforderlich, da die Einhaltung der vom Land NRW angeordneten Auflagen für den Betrieb von 6 bis 18 Uhr nicht zu kontrollieren sei.

Landrat Beckehoff schreibt in der Begründung der Verfügung unter anderem: „Die Entwicklungen der letzten Tage zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen. Im Rahmen meiner Risikobewertung komme ich zu dem Ergebnis, dass bei der aktuellen Ausbreitungsgeschwindigkeit das Ziel einer Eindämmung nur erreicht werden kann, wenn vorübergehend jede Veranstaltung untersagt wird.“
Artikel teilen: