Transparenzregister: Meldung bis zum 1. Oktober
Beinahe jedes Unternehmen betroffen
- Kreis Olpe, 27.09.2017
Kreis Olpe/Siegen. Bereits zum Sonntag, 1. Oktober, muss beinahe jedes Unternehmen dem neuen Transparenzregister der oder die „wirtschaftlich Berechtigte“ mitteilen. Das Register ist beim Bundesanzeiger-Verlag angesiedelt und dient der Geldwäscheprävention.
„Wirtschaftliche Berechtigte“ sind natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle die Vereinigung steht. Dazu gehört jeder, der unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält, mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt. Gesellschaften selbst können nicht „wirtschaftlich Berechtigte“ sein. Eine Ausnahme von der Mitteilungspflicht besteht, soweit die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten aus anderen elektronisch abrufbaren Dokumenten und Eintragungen in öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) einsehbar sind.
Die Meldung an das Transparenzregister ist online möglich. Weitere Informationen über die Homepage oder bei Nina Münker, Tel.: 02 71/3 30 21 50, E-Mail: nina.muenker@siegen.ihk.de.