Transparenzregister: Meldung bis zum 1. Oktober

Beinahe jedes Unternehmen betroffen


 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Kreis Olpe/Siegen. Bereits zum Sonntag, 1. Oktober, muss beinahe jedes Unternehmen dem neuen Transparenzregister der oder die „wirtschaftlich Berechtigte“ mitteilen. Das Register ist beim Bundesanzeiger-Verlag angesiedelt und dient der Geldwäscheprävention.


Zur Mitteilung verpflichtet sind inländische juristische Personen des Privatrechts (z.B. AG, GmbH, SE), eingetragene Personengesellschaften (z.B. OHG, KG), rechtsfähige Stiftungen und Vereine, Partnerschaftsgesellschaften und Genossenschaften.

„Wirtschaftliche Berechtigte“ sind natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle die Vereinigung steht. Dazu gehört jeder, der unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält, mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt. Gesellschaften selbst können nicht „wirtschaftlich Berechtigte“ sein. Eine Ausnahme von der Mitteilungspflicht besteht, soweit die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten aus anderen elektronisch abrufbaren Dokumenten und Eintragungen in öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) einsehbar sind.
Verstöße werden teuer geahndet
„Jedes Unternehmen im Kammerbezirk sollte gewissenhaft prüfen, ob es der Mitteilungspflicht unterliegt und, wenn ja, schnellstmöglich die notwendigen Schritte einleiten“, rät Nina Münker von der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Siegen. Die Juristin warnt: „Verstöße gegen die Transparenzpflichten sind Ordnungswidrigkeiten und können Bußgelder zwischen 100.000 Euro und einer Millionen Euro nach sich ziehen.“

Die Meldung an das Transparenzregister ist online möglich. Weitere Informationen über die Homepage oder bei Nina Münker, Tel.: 02 71/3 30 21 50, E-Mail: nina.muenker@siegen.ihk.de.
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