Tipps für schnellere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes


 von Symbol Matthias Clever
© Symbol Matthias Clever

Kreis Olpe. Damit Betriebsinhaber möglichst reibungslos und rasch das Kurzarbeitergeld erhalten können, bittet die Agentur für Arbeit Siegen um Beachtung einiger Hinweise.


  • Kurzarbeitergeld wird in zwei Phasen beantragt: Zunächst ist eine Anzeige auf Kurzarbeitergeld zu stellen, anschließend der Antrag.
  • Anträge sowie Anzeigen auf Kurzarbeitergeld können nur dann unmittelbar bearbeitet werden, wenn sie sorgfältig und vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden.
  • Werden die Formulare durch den Steuerberater ausgefüllt und unterschrieben, muss eine entsprechende schriftliche Vollmachtserteilung durch den Betriebsinhaber beigefügt werden.
  • Außerdem empfiehlt es sich zur leichteren Zuordnung von Unterlagen, auf jedem Schriftstück die Kurzarbeitergeld-Stammnummer anzugeben. Sollte diese nicht bekannt sein, ist die Betriebsnummer anzugeben.
  • Doppelt eingereichte Anträge verzögern die Bearbeitung sehr. Es reicht aus, die Anträge entweder postalisch oder per Fax oder über die eServices zu übermitteln.
  • Wer seinen Antrag online über die eServices stellen möchte, erhält wichtige Hinweise in den zugehörigen Videos auf www.arbeitsagentur.de
  • Postalisch sind die Unterlagen an die Agentur für Arbeit Siegen, 57070 Siegen, zu richten.
  • Zur reibungslosen Bearbeitung ist es erforderlich, dass Betriebsinhaber an ihrer Geschäftsadresse Post erhalten und sichten können.
  • Ist Kurzarbeit für Ihren Betrieb kein Thema mehr? Dann teilen Sie dies der Agentur für Arbeit schriftlich mit und benennen Sie den letzten Monat, für den Sie noch Kurzarbeitergeld abrechnen möchten.
  • Alle Fragen rund um das Thema Kurzarbeit beantworten die Mitarbeiter telefonisch unter der kostenfreien Hotline 0800 / 4 5555 20.
Neu:
  • Der Monat, für den Kurzarbeitergeld beantragt wird, muss vollständig abgerechnet worden sein. Der Antrag kann demnach frühestmöglich im Folgemonat gestellt werden.
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