Staatliche Förderung: Was ändert sich zum Jahreswechsel 2018?
Womit Kunden der Volksbank Bigge-Lenne rechnen und worauf sie sich einstellen können
- Kreis Olpe, 15.12.2017
Kreis Olpe. Wie gestaltet sich die Bildung einer neuen Regierung? Wo liegen die politischen Schwerpunkte? Wie heißt der künftige Fußball-Weltmeister? Keine Frage: Das Jahr 2018 wird in vielerlei Hinsicht ein aufregendes Jahr. Auf einige Änderungen kann man sich jetzt schon einstellen. So dürfen sich vor allem Rentner, Familien und Geringverdiener über Entlastungen freuen.
Bei einem Beratungsgespräch sollte daher geprüft werden, ob sich ein Anpassungsbedarf für die persönlichen Sparraten ergibt oder ob ein Riester-Vertrag noch zur Ergänzung der persönlichen Altersvorsorge fehlt. Apropos Riester: Zusätzlich gibt es Kinderzulagen von jährlich bis zu 300 Euro pro Kind. Zudem können die Beiträge zu Riester-Produkten innerhalb der Höchstgrenzen von der Steuer abgesetzt werden.
Für das erste und zweite Kind beträgt es dann 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro sowie für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 225 Euro im Monat. Der bereits 2017 auf maximal 170 Euro im Monat erhöhte Kinderzuschlag bleibt in gleicher Höhe erhalten. Davon profitieren vor allem Geringverdiener. Auch der sächliche Kinderfreibetrag steigt – nach 108 Euro in 2017 – im Jahr 2018 um weitere 72 Euro auf 4788 Euro an.
Freistellungsaufträge können gegenüber mehreren Kreditinstituten erteilt werden, sie dürfen in der Summe jedoch nicht den Freibetrag übersteigen. Falls Konten und Depots bei mehreren Banken vorhanden sind, sollte überprüft werden, ob die Verteilung sinnvoll gewählt ist. Wichtig ist auch: Seit 2016 müssen Freistellungsaufträge die persönliche Steuer-Identifikationsnummer enthalten – sonst sind sie nicht gültig. Kunden, die Online Banking nutzen, können den Freistellungsauftrag in der Regel direkt im Internet stellen.
Alle anderen Fondserträge (wie etwa Zinserträge oder Veräußerungsgewinne) bleiben auf der Fondsebene steuerfrei. Allerdings entfällt bei Immobilienfonds künftig die Steuerfreiheit von Immobilienveräußerungsgewinnen nach Ablauf von zehn Jahren Haltedauer. Die Steuervorbelastung des Investmentfonds soll auf Anlegerebene durch eine Teilfreistellung der Investmenterträge kompensiert werden.
Neben der Broschüre VR-Aktuell, die weitere Informationen und Auswirkungen zu Gesetzesänderungen enthält, rät Marketingleiter Frank Segref zur Genossenschaftlichen Beratung: „Mit dieser Beratungssystematik unterstützen wir unsere Mitglieder und Kunden dabei, ihre finanziellen Ziele zu erreichen und ihre Wünsche zu verwirklichen - transparent, fair und persönlich.“