Rückkehr zur Meisterpflicht ist ein Meilenstein für Fliesenleger

Elf Gewerke betroffen


Ralph Werthebach, stellvertretender Obermeister der Bauinnung Westfalen-Süd zugleich Fliesen- Platten- und Mosaiklegermeister. von © Textwerk Attendorn, Rebecca Dalhoff
Ralph Werthebach, stellvertretender Obermeister der Bauinnung Westfalen-Süd zugleich Fliesen- Platten- und Mosaiklegermeister. © © Textwerk Attendorn, Rebecca Dalhoff

Kreis Olpe. Bundesweit haben Gewerkschaften und Verbände für die Rückkehr zur Meisterpflicht gekämpft. Auch die Vertreter der heimischen Fliesenfachgruppe haben sich für diesen wichtigen Schritt in ihrem Gewerk eingesetzt. Michael Bär, Fliesenlegermeister aus Siegen, und Fliesenlegermeister Ralph Werthebach aus Netphen erklären, was diese Entscheidung für ihren Berufsstand bedeutet.


Am 1. Januar kam dann die Meisterpflicht für Fliesen-, Platten- und Mosaikleger – wie auch für 11 andere Gewerke – wieder zurück.  Als 2004 im Rahmen der Agenda2010 die Meisterpflicht von 94 auf 41 Gewerke reduziert wurde, hatte das zahlreiche Konsequenzen für die betroffenen Handwerksberufe – so auch für die Fliesenleger.

Nicht nur, dass sich fortan jeder – auch ohne adäquate (Meister-)Ausbildung – mit eigenem Betrieb selbstständig machen und ungeprüft seiner Tätigkeit nachgehen konnte, sondern auch die Marktbedingungen änderten sich schlagartig für die etablierten Fliesenleger-Meisterbetriebe.

Als Folge dieser Entscheidung explodierte die Zahl der Betriebe in diesem Gewerk: Im Jahr 2004 – vor Abschaffung der Meisterpflicht als Kriterium für die handwerkliche Selbstständigkeit – gab es in Deutschland 12.400 Fliesenleger-Meisterbetriebe. In den Folgejahren stieg die Zahl weiter an und kletterte im Jahr 2018 auf etwa 69.300 eingetragene Betriebe in diesem Bereich.
Verbraucherschutz, Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit
Etwa die Hälfte dieser überwiegenden Ein-Mann-Betriebe ist jedoch nach circa fünf Jahren wieder vom Markt verschwunden. Bestehen dann von Seiten der Kunden noch Gewährleistungsansprüche, so bleiben sie darauf meist sitzen. Ralph Werthebach warnt: „Wichtig zu wissen ist für alle Endkunden, dass sich viele Einzelbetriebe noch kurz vor der Gesetzesänderung bei der Handwerkskammer haben eintragen lassen, damit sie um die Meisterausbildung herum kommen.

Doch die Meisterausbildung macht man ja nicht umsonst: Mit dieser fundierten fachlichen Ausbildung ist ein Qualitätsversprechen an unsere Kunden verbunden.“ Und wenn diese wichtige Qualifizierung fehlt, habe das meistens auch Auswirkungen auf die Ausführung der Arbeiten. Zurück bleiben dann Schäden, die den Kunden verärgern, das Image schädigen und auch die Meisterbetriebe belasten.

Ausbildung sichern
Auch wenn die Auswirkungen durch die Rückkehr zur Meisterpflicht erst langfristig spürbar werden, sehen die beiden Fliesenleger-Meister aus dem Siegerland insbesondere im Bereich der Ausbildung entscheidende Vorteile. Denn: Wenn es durch die Rückkehr zur Meisterpflicht wieder mehr meistergeführte Betriebe gibt, wird die Ausbildungsbereitschaft ansteigen, da mehr Gesellen auch langfristig in den Betrieben verbleiben.

Diese Entwicklung ist für den Stand der Fliesen-, Platten-, und Mosaikleger existenziell, da auch in diesem Gewerk der Fachkräftemangel deutlich zu spüren ist. Michael Bär erhofft sich außerdem, dass auch die Qualität der Ausbildung durch die Meisterpflicht wieder an Wert gewinnt.

Da man sich nun nur mit einem Meisterbrief in der Tasche selbstständig machen kann, wird den jungen Fachkräften hier ein Anreiz zur Meisterausbildung gesetzt, was sich wiederum in der Qualität der Arbeiten widerspiegeln und somit auch das Image des gesamten Gewerks verbessern wird.
Für die Zukunft hofft Ralph Werthebach, dass sich wieder mehr Fachkräfte, die ein Kleingewerbe betreiben, in ein Anstellungsverhältnis im Meisterbetrieb begeben: „Wichtig ist, dass es auf dem Markt auch größere Betriebe gibt, die mit eigenen gut ausgebildeten Mitarbeitern größere Projekte realisieren können.

Durch auskömmliche Preise sind die Betriebe wieder in der Lage, ihre Mitarbeiter in der Weiterbildung zu fördern und Seminare zu ermöglichen. Das kommt nicht nur dem Endverbraucher in Form von hochwertiger und sorgfältig ausgeführter Arbeit zugute, sondern der gesamten Volkswirtschaft.“
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