NGG fordert auch im Kreis Olpe mehr Zoll-Kontrollen im Gastgewerbe

Mindestlohn


 von Symbol NGG
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Kreis Olpe. Kritik an fehlenden Zoll-Kontrollen: Verstöße gegen den Mindestlohn würden im Kreis Olpe zu selten geahndet – vor allem im Gastgewerbe. Das bemängelt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.


Nach Angaben der NGG kontrollierte das zuständige Hauptzollamt Dortmund im vergangenen Jahr 198 Gastro-Betriebe. Das seien 3,9 Prozent aller Hotels und Gaststätten im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Dortmunder Zoll. Im Jahr zuvor hatten die Beamten 230 Betriebe im Gastgewerbe geprüft. Allein im Kreis Olpe zählt die Branche nach NGG-Angaben 191 Betriebe. 

Insgesamt überprüfte das Hauptzollamt Dortmund im vergangenen Jahr 1557 Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, Lohn-Prellerei und Betrug bei der Sozialversicherung. Wegen Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn verhängten die Kontrolleure dabei Bußgelder in Höhe von 179.000 Euro und leiteten 160 Ermittlungsverfahren ein – 75 davon im Gastgewerbe. Diese Zoll-Bilanz geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Arbeitsmarkt-Expertin Beate Müller-Gemmeke (Grüne) hervor. Diese liegt der NGG vor.
Mura spricht von „alarmierenden“ Zahlen
Geschäftsführerin Isabell Mura nennt die Zahlen „alarmierend“: „Von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Anfang 2015 sollten die Beschäftigten im Gastgewerbe besonders profitieren. Aber viele Kellner, Köche und Co. gehen offenbar leer aus. 75 eingeleitete Ermittlungsverfahren bei nur 198 geprüften Betrieben zeigen, dass die Zahl der Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten den Mindestlohn vorenthalten, noch immer viel zu hoch ist.“ Seit September letzten Jahres gilt im NRW-Gastgewerbe dabei ein eigener allgemeinverbindlicher Mindestlohn von neun Euro pro Stunde.

Der Zoll müsse seine Kontrollen auch im Kreis Olpe nun dringend ausweiten, fordert Mura, und dabei besonders die Dokumentation der Arbeitszeiten im Blick haben. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, der Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro pro Stunde gelte nur auf dem Papier. „Je stärker der Zoll kontrolliert, umso mehr steigt das Risiko für Arbeitgeber, bei Tricksereien erwischt zu werden. Die Politik hat den Mindestlohn per Gesetz vorgeschrieben. Jetzt muss sie endlich dafür sorgen, dass er überall eingehalten wird.“
Zweifel und Kritik am Bundesfinanzministerium
Bundesweit sank die Zahl der Zoll-Kontrollen im Gastgewerbe nach Angaben des Bundesfinanzministeriums allein im vergangenen Jahr um 17 Prozent. Die NGG zweifelt dabei an einem „ernsthaften Interesse des Ministeriums, künftig mehr zu kontrollieren“. Stattdessen habe sich Wolfgang Schäuble zuletzt für eine Lockerung des Arbeitszeitgesetzes und tägliche Arbeitszeiten von bis zu 13 Stunden im Gastgewerbe ausgesprochen. Isabell Mura befürchtet, so könnte „tagtäglicher Gesetzesbruch legalisiert werden“. Dem erteilt die NGG eine Absage. Entscheidend seien mehr Kontrollen: „Wenn wenig kontrolliert wird, blüht ein Schwarzmarkt mit der Arbeit, und dem Staat entgehen Millionen.“

Die Gewerkschaft fordert deutlich mehr Personal für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, um wieder auf ein „ordentliches Kontroll-Level“ zu kommen. Mura: „Bei der Einführung des Mindestlohns hatte die Bundesregierung 1600 zusätzliche Kontrolleure für die FKS versprochen. Davon ist bislang weit und breit nichts zu sehen.“
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