NGG empfiehlt Lohn-Check: Mindestlohn um 34 Cent gestiegen
450-Euro-Jobber müssen zwei Stunden weniger arbeiten
- Kreis Olpe, 17.02.2017
Kreis Olpe. Augen auf beim Mindestlohn: Wer im Kreis Olpe einen Minijob hat und dabei den Mindestlohn bekommt, sollte die letzte Lohnabrechnung besonders genau prüfen. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Der Grund: Zum Januar ist der gesetzliche Mindestlohn um 34 Cent auf jetzt 8,84 Euro gestiegen.
Nach Angaben der Arbeitsagentur gab es im Kreis Olpe zuletzt rund 15.800 geringfügig Beschäftigte – 1.860 davon allein im Gastgewerbe. „Die Gastro-Beschäftigten müssen jedoch mehr als die gesetzlichen 8,84 Euro bekommen. Ihnen stehen neun Euro pro Stunde zu“, betont Mura.
„Allzu oft gilt der Mindestlohn leider nur auf dem Papier“, sagt Mura. „Noch immer tricksen viele Chefs, obwohl das illegal ist.“ So kam eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung zum Ergebnis: Im Jahr 2015, als der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde, verdiente knapp die Hälfte der Minijobber weniger als die damals vorgeschriebenen 8,50 Euro.
„Es kann nicht sein, dass die Lohnuntergrenze von so vielen Firmen umgangen wird“, bemängelt die NGG Südwestfalen. Dies sei nicht nur ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz, sondern auch ein „Schlag ins Gesicht“ vieler Beschäftigter, deren Einkommen damit erstmals spürbar steigen sollten. Die NGG hatte sich seit vielen Jahren für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns eingesetzt.