NGG betont Wichtigkeit der Wahlen zum Betriebsrat
Warnung an Arbeitgeber
- Kreis Olpe, 29.03.2018
Kreis Olpe. Beschäftigte bestimmen Ende Mai ihre Interessenvertreter für die nächsten vier Jahre. Vor diesem Hintergrund bezeichnet die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten die Betriebsratswahlen als „Best-Practice-Beispiele in Sachen Demokratie“. Gleichzeitig warnt die NGG Unternehmen davor, die Wahlen zu unterlaufen: „Wer die Wahl von Betriebsräten behindert, der macht sich strafbar.“
Mura weiter: „Es gibt fast genauso viele Betriebsräte wie Kommunalpolitiker. Auch die Wahlbeteiligung von rund 80 Prozent zeigt, wie gefragt die betriebsinternen Demokraten sind.“ Von der Aufteilung der Überstunden bis hin zur betrieblichen Weiterbildung – die Betriebsräte regelten die Belange der Beschäftigten und machten einen „enorm wichtigen Job“. Wer ihnen Steine in den Weg legt, dürfe nicht ungestraft davonkommen, so Mura. Die NGG Südwestfalen schlägt vor, dass Arbeitgeber, die massiv gegen Betriebsräte vorgegangen und deshalb straffällig geworden sind, einen Eintrag im Gewerbezentralregister bekommen sollen.
Von einem Betriebsrat könne ein Unternehmen schließlich auch profitieren, fügt die NGG hinzu. Damit spielt die Gewerkschaft auf Studien an, die ergaben, dass eine Firma mit akzeptiertem und durchsetzungsstarkem Betriebsrat effizienter und produktiver arbeite.