Neue Vorgaben für Schwertransporte

Rege Diskussion im Arbeitskreis „Verkehrswirtschaft“


(von links): Michael Kröhl, Vorsitzender des IHK-Arbeitskreises Verkehrswirtschaft, Thomas Schneider (Kreis Siegen-Wittgenstein), Jürgen Griesing (Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein), Benjamin von Cetenich und Bernhard Philipps (Verband Spedition und Logistik NRW), IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer. von IHK Siegen
(von links): Michael Kröhl, Vorsitzender des IHK-Arbeitskreises Verkehrswirtschaft, Thomas Schneider (Kreis Siegen-Wittgenstein), Jürgen Griesing (Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein), Benjamin von Cetenich und Bernhard Philipps (Verband Spedition und Logistik NRW), IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer. © IHK Siegen

Kreis Olpe/Siegen. Thomas Schneider, Leiter des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung beim Kreis Siegen-Wittgenstein, hat die neue Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung erläutert, die Ende Mai in Kraft getreten ist und neue Vorgaben für die Planung und Durchführung von Schwertransporten mit sich gebracht hat.


„Wenn Unternehmen auf die Genehmigung von Schwertransporten acht oder neun Wochen warten müssen, trifft uns das als Behörde auch.“ Thomas Schneider zeigte vor dem Arbeitskreis Verkehrswirtschaft der Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) in vielen Punkten Verständnis für die Unzufriedenheit heimischer Firmen mit der Dauer der entsprechenden Genehmigungsverfahren.

Die Zahl der Anträge für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Die Folge: massive Bearbeitungsrückstände bei vielen Genehmigungsbehörden. Bei überregionalen Transporten sei man auf Teilgenehmigungen der Behörden in anderen Regionen und Bundesländern angewiesen, bevor ein endgültiger Erlaubnisbescheid erstellt werden könne. „Da können wir uns hier in Siegen noch so viel Mühe geben“, unterstrich Schneider.
Begleitung durch privates Fachpersonal
Vor rund 40 Vertretern der Logistikbranche und produzierenden Unternehmen erläuterte er die neue Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Nicht jede neue Vorgabe sei praktikabel. Dies gelte etwa für die Erstellung eines Gutachtens für schwerere Transporte durch einen amtlich bestellten Sachverständigen oder neue Beschränkungen in der Antragsstellung.

Positiv hingegen: Ab diesem Sommer sind größere Transporte bekanntlich nicht mehr auf polizeiliche Begleitung angewiesen. Sie können jetzt durch privates Fachpersonal begleitet werden. Für die Unternehmen bedeute dies mehr Planungssicherheit, für die Polizei eine Entlastung: In der Vergangenheit waren immer wieder Transporte ausgefallen, weil die Begleitkräfte kurzfristig für polizeiliche Einsätze abgerufen werden mussten, erklärte Schneider.
Mögliche Zahl der Begleitfahrzeuge reduzieren
Allerdings ist die private Transportbegleitung für den Auftraggeber mit einem höheren Aufwand verbunden. Auf Kritik stößt unter anderem, dass derzeit in Siegen-Wittgenstein in der Regel deutlich mehr private Sicherungsfahrzeuge zur Transportbegleitung eingesetzt werden müssen, als dies zuvor bei Polizeifahrzeugen der Fall war.

Hier stellte Thomas Schneider mögliche Erleichterungen in Aussicht: „Wir sind in der Startphase auf ‚Nummer sicher’ gegangen und werden die aktuellen Vorgaben im Lichte der Erfahrungen zum Jahreswechsel neu bewerten. Möglicherweise können wir die Zahl der vorgeschriebenen Begleitfahrzeuge reduzieren.“ Insgesamt sei die Ermöglichung der privaten Transportbegleitung ein Erfolg für die Wirtschaft in der Region. Da der Kreis Siegen-Wittgenstein gemeinsam mit der Kreispolizeibehörde bereits 2013 ein Pilotprojekt der privaten Begleitung begonnen und seit Beginn des landesweiten Modellversuches dabei gewesen sei, sei man nun in der Umsetzung anderen Regionen voraus. Bislang habe der Kreis Siegen-Wittgenstein in mehr als 450 Fällen eine private Begleitung von Transporten angeordnet.
3286 Begleitungen ohne Zwischenfall
Wichtig sei, dass eine private Begleitung durch entsprechend geschulte Verwaltungshelfer nur bei plan- und regelbaren Strecken durchgeführt werde, betonte Jürgen Griesing von der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein. Der Polizeioberrat hatte das Modellprojekt vor allem in der Anfangszeit betreut. Insgesamt seien landesweit in der gesamten Projektphase 3286 private Transportbegleitungen ohne Zwischenfall durchgeführt worden. Derzeit gehe es darum, die Genehmigungsverfahren regionsübergreifend zu etablieren und zu harmonisieren. Auch wenn die Polizei durch die Neuregelung entlastet werde, sei sie weiterhin mit Schwertransporten befasst. So bei der Durchführung verkehrlich besonders anspruchsvoller Transporte oder der Einweisung der privaten Verwaltungshelfer.

Weiteres Schwerpunktthema der lebhaften Arbeitskreissitzung waren die möglichen Folgen von Dieselfahrverboten für die Transportwirtschaft. Vorsitzender Michael Kröhl (Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG) begrüßte hierzu mit Benjamin von Cetinich und Bernhard Philipps vom Verband Spedition und Logistik NRW zwei ausgewiesene Experten. Ein Dieselfahrverbot pauschal für ganze Innenstädte sei in der Praxis eigentlich kaum praktizierbar. Der personelle und logistische Aufwand für die Kontrollen sei kaum zu stemmen, erklärte Benjamin von Cetinich.
Höhere Transportkosten
Es sei abzuwägen zwischen dem Schutz der Gesundheit und der individuellen Umsetzung von Freiheit. „Jede Stadt und Gemeinde kann nach aktueller Rechtslage eigene Entscheidungen hierzu treffen. Rahmen und Ausmaß sind nicht einheitlich geklärt.“ Dennoch führten Dieselfahrverbote potenziell zu massiv erhöhten Transportkosten – unter Umständen mit der Gefahr, dass ein Betrieb schließen müsse. Michael Kröhl unterstrich, dass eine pauschale Verteufelung von Dieselantrieben nicht der richtige Weg sein könne: „Bei aller Hysterie: Die Dieseltechnologie der neuesten Generation ist auch unter Umweltgesichtspunkten sicher nicht schlechter als andere Antriebsformen.“
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