Nach Gerichtsurteil: Windräder an Kreisgrenze stehen still

Rechtsstreit um Anlagen bei Büschergrund


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 von Symbol Prillwitz
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Kreis Olpe/Freudenberg. Die drei Windräder auf dem Knippen in Freudenberg-Büschergrund unmittelbar an der Grenze zur Gemeinde Wenden dürfen vorerst nicht weiter betrieben werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW jetzt entschieden.


Der Anlagenbetreiber hat die erst im vergangenen Jahr in Betrieb genommenen Windräder deshalb in den sogenannten „Trudelbetrieb“ versetzt, der nach gängiger Rechtsprechung nicht als Betrieb anzusehen ist.
Rotmilan-Vorkommen
In einer Entscheidung im Februar 2018 hatte das Gericht zusätzliche Untersuchungen zum Vorkommen des Rotmilans in einem größeren Gebiet rund um die Windräder gefordert. Diese Untersuchungen wurden von Gutachtern durchgeführt und bei Gericht eingereicht. Der Anlagenbetreiber hatte anschließend die Windräder in Betrieb genommen, was rechtlich so zulässig war.
Untersuchungszeitraum zu kurz
„In seiner aktuellen Entscheidung bestätigt das Gericht, dass die Größe des untersuchten Gebietes nun ausreichend ist“, heißt es in einer Presseerklärung der Kreisverwaltung. „Allerdings wird jetzt bemängelt, dass die ergänzenden Untersuchungen lediglich den Zeitraum von Mai bis Mitte Juli 2017 abdecken.

Zusätzlich hätte nach Auffassung des Gerichts auch der Zeitraum von Mitte bis Ende März sowie von Anfang bis Mitte April 2017 erfasst werden müssen.“
Kurzfristig weitere Ergebnisse
Da die Klagen gegen die erteilten Genehmigungen des Kreises im Hauptsacheverfahren noch nicht verhandelt worden sind, hat der Anlagenbetreiber vorsorglich bereits die unterschiedlichsten Untersuchungen fortgeführt. Er ist deswegen in der Lage, sehr kurzfristig weitere Ergebnisse auch für die fraglichen Zeiträume vorzulegen.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein wird die Dokumentation der Umweltverträglichkeitsprüfung dann erneut ergänzen und bei Gericht einreichen. Der Anlagenbetreiber hat dann die Möglichkeit, einen weiteren Antrag auf Wegfall der aufschiebenden Wirkung zu stellen, um die Anlagen erneut in Betrieb zu nehmen.
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