Kreishandwerksmeister begrüßt Rückkehr zur Meisterpflicht ab 2020

Änderung für zwölf Gewerke geplant


Kreishandwerksmeister Frank Clemens freut sich über die momentanen Entwicklungen und hofft, dass ab 2020 wieder eine Meisterpflicht eingeführt wird. von privat
Kreishandwerksmeister Frank Clemens freut sich über die momentanen Entwicklungen und hofft, dass ab 2020 wieder eine Meisterpflicht eingeführt wird. © privat

Kreis Olpe. Über die Wiedereinführung der Meisterpflicht für verschiedene Handwerksberufe wird seit Jahren diskutiert. Nun haben die Koalitionsfraktionen konkrete Pläne vorgelegt, nach denen Anfang 2020 die Meisterpflicht für zwölf Gewerke wieder eingeführt werden soll. Kreishandwerksmeister Frank Clemens freut sich über diese Entwicklung und nimmt Stellung.


Als 2004 die Meisterpflicht von 94 auf 41 Gewerke reduziert wurde, hatte das Konsequenzen für die betroffenen Handwerksberufe. „Ohne die Meisterpflicht in dem jeweiligen Gewerk kann sich jeder mit einem eigenen Betrieb selbstständig machen und ungeprüft dieser Tätigkeit nachgehen“, erklärt Kreishandwerksmeister Frank Clemens.

Folglich explodierte die Zahl der Betriebe in den betreffenden Gewerken. Im Jahr 2004 – vor Abschaffung der Meisterpflicht als Kriterium für die handwerkliche Selbstständigkeit in vielen Gewerken – gab es beispielsweise in Deutschland 12.400 Fliesenleger-Meisterbetriebe. In den Folgejahren stieg die Zahl auf etwa 69.300 Betriebe in diesem Bereich.
Fehlende Qualifizierung
Etwa die Hälfte dieser Betriebe ist jedoch nach circa fünf Jahren wieder vom Markt verschwunden. Bestehen dann von Seiten der Kunden noch Gewährleistungsansprüche, so bleiben sie darauf meist sitzen. „Zurück bleiben oftmals mangelhafte Arbeiten aufgrund von fehlender Qualifizierung der ausführenden Personen. Hier ist die Rückkehr zur Meisterpflicht auch ein großer Schritt zum besseren Verbraucherschutz“, so Clemens.

Auch die Ausbildungszahlen hätten in zahlreichen Gewerken gelitten. „Ich hoffe, dass sich die Ausbildungszahlen in den einzelnen Gewerken mit der Meisterpflicht wieder erholen und eine qualitativ hochwertige und fundierte Ausbildung unter Anleitung von Meistern gesichert werden kann.“
Warten auf Gesetzentwurf
Geplant ist die Wiedereinführung der Meisterpflicht für folgende Gewerke: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter, Orgel- und Harmoniumbauer.

Zuvor muss das Bundeswirtschaftsministerium einen Gesetzesentwurf vorlegen, über den dann im Bundestag beraten werden kann. Das heimische Handwerk beobachtet die Entwicklungen gespannt und hofft auf die Verwirklichung der Pläne Anfang 2020.
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