Köche und Kellner: „Sicheres Geld“ für Azubis

„Mindest-Ausbildungsvergütung“ für alle 78 Gastro-Azubis


Topnews
 von NGG
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Ob der Gast ein ordentliches Trinkgeld gibt oder nicht – darauf können sich Kellner- und Koch-Azubis nicht verlassen. Anders beim Lohn – da tut sich was: Der Chef muss jetzt nämlich bei der Ausbildungsvergütung einige Euros extra zahlen. Zum ersten Mal gibt es für alle 78 Azubis in der Gastronomie im Kreis Olpe feste Azubi-Vergütungen. Demnach bekommt der Nachwuchs in Gaststätten, Restaurants und Hotels jetzt 700 Euro im ersten und 800 Euro im zweiten Ausbildungsjahr. Im dritten Lehrjahr gehen angehende Köche und Kellnerinnen mit 900 Euro am Monatsende nach Hause.


Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen. „Damit ist die Ausbildung in der Gastronomie ein Stück weit attraktiver geworden – jedenfalls fürs Portemonnaie“, sagt Isabell Mura.

Die Geschäftsführerin der NGG Südwestfalen unterstreicht, dass die höheren Azubi-Vergütungen rückwirkend ab dem 1. August in ganz Nordrhein-Westfalen allgemeinverbindlich sind. Dafür habe sich die NGG mit Erfolg eingesetzt. „Das bedeutet, dass jeder gastronomische Betrieb im Kreis Olpe seinen Auszubildenden dieses Geld zahlen muss. Andernfalls verstößt er damit gegen das Gesetz. Damit hat die Branche erstmals eine Mindest-Ausbildungsvergütung. Wer seinen Nachwuchs besonders motivieren und dafür sorgen will, dass den Azubis die nicht immer leichte Ausbildung rund um Küche, Service und Rezeption auch schmeckt, darf natürlich auch noch etwas oben drauflegen“, so Mura.  
Frei nach langen Schultagen
 Insgesamt habe ein Koch-Azubi jetzt pro Monat 29 Euro im ersten und 31 Euro im zweiten Ausbildungsjahr mehr in der Tasche. Eine Restaurant- oder Hotelfachfrau, die im Service oder an der Hotelrezeption ihre Ausbildung mache, gehe im dritten Ausbildungsjahr mit 34 Euro monatlich mehr nach Hause. Mit dem jetzt allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt es erstmals klare Regeln für die Ausbildung. „Über die einheitlichen Ausbildungsvergütungen hinaus gilt beispielsweise jetzt auch, dass Azubis nach einem langen zweiten Berufsschultag in der Woche frei haben und nicht mehr zurück in die Küche oder an die Theke ihres Ausbildungsbetriebs müssen“, so NGG-Geschäftsführerin Mura.
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