Jahreswechsel: Das ändert sich 2017

Volksbank empfiehlt individuelle Beratung in Filialen


Das neue Jahr bringt einige Neuerungen mit sich. Die Volksbank bietet ihre Beratungsleistungen auch außerhalb der Öffnungszeiten in ihren Beratungszentren und Filialen an. von Volksbank Bigge-Lenne
Das neue Jahr bringt einige Neuerungen mit sich. Die Volksbank bietet ihre Beratungsleistungen auch außerhalb der Öffnungszeiten in ihren Beratungszentren und Filialen an. © Volksbank Bigge-Lenne

Kreis Olpe. Staatliche Förderung, Entlastungen für Familien, neue Pflegestufen: Der Jahreswechsel eröffnet Bankkunden nach Angaben der Volksbank die Möglichkeit, von einer Fülle gesetzlicher Neuerungen zu profitieren. Familien dürften sich zum Beispiel auf erweiterte steuerliche Entlastungen freuen. Auch die ab 2017 greifende Reform der Pflegeversicherung bringe in einigen Bereichen hilfreiche Vorteile mit sich.


Freistellungsaufträge dienen dazu, dass man keine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, realisierte Wertpapier-Gewinne oder Dividenden zahlen muss, solange man unterhalb des Freibetrages bleibt. Dieser beträgt für Ledige pro Jahr 801 Euro – zusammengenommen für alle Erträge auf allen Konten und Depots. Ehepartner können gemeinsam 1.602 Euro geltend machen.
Sinnvolle Verteilung wählen
Freistellungsaufträge können gegenüber mehreren Kreditinstituten erteilt werden, sie dürfen in der Summe jedoch nicht den Freibetrag übersteigen. Falls Konten und Depots bei mehreren Banken vorhanden sind, gilt es zu prüfen, ob die Verteilung sinnvoll gewählt ist. Wichtig ist auch: Seit 2016 müssen Freistellungsaufträge die persönliche Steuer-Identifikationsnummer enthalten – sonst sind sie nicht gültig. Kunden, die Online Banking nutzen, können den Freistellungsauftrag in der Regel direkt im Internet stellen.
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Arbeitnehmer, Studenten, Auszubildende und Selbstständige haben Anspruch auf staatliche Förderung beim VL-Sparen mit Aktienfonds, beim Bausparen oder bei der privaten Altersvorsorge. Wer sich noch bis zum Jahresende entscheidet, erhält auch noch die komplette Förderung für das gesamte Jahr.
Staatliche Arbeitnehmersparzulage sichern
Das VL-Sparen mit Aktienfonds belohnt der Staat mit der Arbeitnehmersparzulage. Das sind 20 Prozent der im Jahr eingezahlten Beträge, bis zu 80 Euro jährlich. Diese Förderung erhalten Alleinstehende bis zu einer Einkommensgrenze von 20.000 Euro. Verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Arbeitnehmer profitieren von der Verdopplung der Einkommensgrenze auf 40.000 Euro.

Beim VL-Sparen mit einem Bausparvertrag erhalten Arbeitnehmer eine Arbeitnehmersparzulage von 9 Prozent bzw. bis zu 43 Euro pro Jahr. Bei dieser Förderung liegt die Einkommensgrenze für Alleinstehende bei 17.900 Euro. Bei Verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden gilt auch hier eine Verdopplung auf 35.800 Euro.
Feste Einkommensgrenzen beachten
Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben alle in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren, die in einen Bausparvertrag einzahlen. Es gelten feste Einkommensgrenzen: Für Alleinstehende liegt die Obergrenze bei 25.600 Euro, für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften bei 51.200 Euro. Auf Beiträge bis zu 512 Euro zahlt der Staat 8,8 Prozent.

Bausparer erhalten demnach bis zu 45 Euro staatliche Förderung für Ihre Einzahlungen. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich der Höchstbetrag der Beiträge auf 1.024 Euro und die Prämie auf bis zu 90 Euro.
Förderung der privaten Altersvorsorge durch Riester-Rente
Bei der Riester-Förderung ist der Mindesteigenbeitrag, den Arbeitnehmer leisten müssen, um gefördert zu werden, abhängig von der Höhe des Vorjahreseinkommens. Er beträgt aber mindestens 60 Euro pro Jahr. Dann erhalten sie eine jährliche Grundzulage von 154 Euro und profitieren von steuerlichen Vorteilen, denn die Beiträge können bei der Steuererklärung als Sonderausgaben abgezogen werden.
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Berufseinsteiger unter 25 Jahren bekommen außerdem eine einmalige staatliche Zulage von 200 Euro. Kinder, die im Jahr 2008 oder später geboren wurden, berechtigen zusätzlich zu einer jährlichen Kinderzulage von 300 Euro. Für vor 2008 geborene Kinder sind es 185 Euro.
Steuervorteile bei der Rürup-Rente
Selbstständige können mit der Rürup-Rente steuerliche Vorteile bei der privaten Altersvorsorge nutzen. Im Jahr 2016 dürfen Alleinstehende noch Vorsorgebeiträge bis zu 22.767 Euro steuerlich geltend machen, von denen sich dann 82 Prozent, also bis zu 18.669 Euro als Sonderausgaben steuermindernd auswirken.

Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften können bis zu 45.534 Euro von der Steuer absetzen und 37.338 Euro als Sonderausgaben abziehen. Ab 1. Januar 2017 erhöhen sich die Sätze für den steuerlichen Abzug: Dann können Steuerzahler 84 Prozent der Beiträge in ihrer Steuererklärung angeben. Bislang waren es 82 Prozent.
Investmentfonds als Anlageoption
Etwas mehr als die Hälfte der Deutschen stellen ihre Geldanlagen zum Jahresende auf den Prüfstand. Die aktuelle Niedrigzinssituation macht Investmentfonds so attraktiv wie lange nicht, und das nicht nur unter Renditeaspekten. Anders als die anderen Geldanlagen, die meist nur für ein oder zwei Sparziele in Frage kommen, gelten Investmentfonds aus Sicht vieler Anleger als Allrounder, die sich für unterschiedliche Sparzwecke verwenden lassen. Auf Investmentfondslösungen wird unter anderem gesetzt, wenn es um den „langfristigen Vermögensaufbau“, die „Nutzung der Chancen an den Kapitalmärkten“, das „Sparen für Kinder und Familie“ oder die „Private Altersvorsorge“ geht.

Familien dürfen sich ab 2017 über zusätzliche Entlastungen freuen. So steigt der Kinderfreibetrag zum neuen Jahr um 108 auf 7.356 Euro. Zum Jahr 2018 erhöht er sich um weitere 72 Euro auf 7.428 Euro. Gleichzeitig wird das monatliche Kindergeld um 2 Euro erhöht. Im Folgejahr soll es dann erneut um diesen Betrag steigen. Für das erst- und zweitgeborene Kind liegt der Kindergeldbetrag damit bei 192 Euro und ab 2018 bei 194 Euro pro Monat. Der monatliche Betrag für das dritte Kind steigt zunächst auf 198 Euro (2017) bzw. 200 Euro (2018).
Kindergeld steigt
Ab dem vierten Kind steigt das Kindergeld auf 223 Euro (2017) und dann auf 225 Euro (2018). Schließlich steigt auch der Kinderzuschlag von aktuell monatlich 160 Euro auf 170 Euro. 

Die Pflegeversicherung wird im neuen Jahr grundlegend erneuert. Das Pflegestärkungsgesetz II regelt ab 2017, wem versicherungsseitig wie viel Pflege zugestanden wird. Der Beitragssatz der Pflegeversicherung wird um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 beziehungsweise 2,8 Prozent für Kinderlose steigen.
Pflegebeitragssatz soll bis 2022 konstant bleiben
Geplant ist aber, dass der Beitragssatz dann bis mindestens 2022 unverändert bleibt. Durch die neue Pflegeversicherung werden die Bezieher von Pflegeleistungen nun in fünf Pflegegrade eingeteilt. Das neue Begutachtungssystem wird künftig auch körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfassen.
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