Immobiliar-Darlehensvermittler: Frist läuft ab
- Kreis Olpe, 17.03.2017
An diesem Tag endet auch die Möglichkeit, auf der Basis der bisherigen Erlaubnis nach § 34c GewO tätig zu sein. Noch bis zum Ende der Übergangsfrist können Inhaber einer Erlaubnis nach § 34c GewO eine neue Erlaubnis nach § 34i GewO in einem vereinfachten Verfahren erhalten.
Zuständige Erlaubnisbehörde ist die Industrie- und Handelskammer, auf deren Homepage es weitere Informationen zu dem Thema gibt.