Im Winter weniger Aufträge? Kurzarbeit kann Entlassungen verhindern
Agentur für Arbeit informiert über finanzielle Regelung
- Kreis Olpe, 16.11.2017
Kreis Olpe. Das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) hat zum Ziel, Arbeitnehmer bei Arbeitsmangel oder bei saisonalen Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit nicht in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, sondern sie im Betrieb zu halten. Die Agentur für Arbeit informiert über das Saison-Kurzarbeitergeld:
In der Schlechtwetterzeit von Dezember bis März haben Arbeitnehmer in Betrieben des Baugewerbes, Dachdeckerhandwerks und Garten- und Landschaftsbaus bei Arbeitsausfällen, die auf wirtschaftlichen oder witterungsbedingten Gründen oder auf einem unabwendbaren Ereignis beruhen, Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld - wenn der Arbeitsausfall vorübergehend und nicht vermeidbar ist.
Bereits seit der letzten Schlechtwetterzeit gilt: Für den Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld aus wirtschaftlichen Gründen bedarf es keiner Anzeige mehr, Betriebe und Arbeitsagenturen sind damit von Bürokratie entlastet.
Bei Fragen steht die Agentur für Arbeit Dortmund allen Betrieben unter Telefon 0231 / 842 9031 und per Mail an Dortmund.031-OS@arbeitsagentur.de zur Verfügung.