IHK-Vizepräsident Walter Viegener kritisiert Bürokratie bei Schwertransporten

StVo-Novelle


Die neue Gebührentabelle gibt eine verlässlichere Kostenkalkulation für die Unternehmen. Allerdings kritisiert die IHK steigende Kostensätze. von Symbol IHK Siegen
Die neue Gebührentabelle gibt eine verlässlichere Kostenkalkulation für die Unternehmen. Allerdings kritisiert die IHK steigende Kostensätze. © Symbol IHK Siegen

Kreis Olpe. „Das Maß ist voll!“ Für den Vorsitzenden des Industrie- und Verkehrsausschusses der IHK Siegen, Walter Viegener (Viega Holding GmbH & Co. KG), steht die Wettbewerbsfähigkeit vieler produzierender Betriebe in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe auf dem Spiel. Der Grund: die zunehmenden Probleme in der Abwicklung von Großraum- und Schwertransporten.


Die Sondertransporte sind für die heimischen Apparate- und Behälterbauer, Walzen- und Rohrhersteller und viele andere Betriebe extrem wichtig. Die Genehmigungsbehörden in den beiden Kreisen bearbeiten jedes Jahr zwischen 10 und 14.000 Schwertransportanträge.

Walter Viegener: „Schon bisher hatten die meisten Speditionen in der täglichen Praxis mit einer teils grotesken Fülle an Auflagen zu kämpfen, die nicht nur Nerven, sondern auch viel Geld kostete. Für mich grenzt es an ein Wunder, dass Schwertransporte bei dieser Bürokratie überhaupt noch auf unseren Straßen rollen!“

Neuer Stein des Anstoßes für den IHK-Vizepräsidenten ist die im April in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Konkret geht es dabei um zwei Neuerungen, die Großraum- und Schwertransporte unmittelbar betreffen.
Wochenlange Bearbeitungszeit
Bislang konnte der Antragsteller den Transport am Sitz seines Unternehmens, einer Niederlassung, seinem Wohnsitz oder am Startort des Transportes beantragen. Die StVO-Novelle lässt dies nur noch an zwei Orten zu, nämlich am Start- und am Zielort. „Dies wird dazu führen, dass sich viele Genehmigungsbehörden einer Flut von Anträgen ausgesetzt sehen, für die sie personell nicht gerüstet sind. Was dies für behördlichen Bearbeitungszeiten bedeutet, ist offensichtlich“, schwant auch IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer nichts Gutes.

Schon in der Vergangenheit seien Anträge, je nach Bundesland, zehn Wochen oder länger bearbeitet worden, was in einigen Fällen in Konventionalstrafen oder stornierten Aufträgen gemündet sei. Dieser Trend werde nun wieder verstärkt.

„Als im Koalitionsvertrag angekündigt wurde, dass die Durchführung von Schwertransporten erleichtert werden soll, hatten wir uns alle gefreut. Da ist es erstaunlich, mit welcher Regelmäßigkeit es den Mitarbeitern in den Ministerien gelingt, entgegen solcher Verlautbarungen neue rechtliche Vorgaben so praxisfern wie möglich zu gestalten“, betont Walter Viegener. In einem Schreiben an die heimischen Bundestagsabgeordneten drängt der Unternehmer deshalb darauf, dem Antragsteller wieder die Möglichkeit einzuräumen, den Antrag auch bei der Behörde an seinem Betriebssitz stellen zu können.
Gebührentabelle für IHK im Grundsatz zu begrüßen
Und noch eine Neuerung der StVO treibt manch heimischem Spediteur und Auftraggeber die Zornesröte ins Gesicht: Die Novelle sieht erstmals eine bundesweit einheitliche Gebührentabelle für die Antragsbearbeitung vor. Im Grundsatz sei dies zu begrüßen, erläutert Hans-Peter Langer. Mehr Gebührentransparenz bedeute eine verlässlichere Kostenkalkulation für die Unternehmen. Allerdings seien die Sätze für die Gebührentatbestände so hoch gewählt, dass sie zu erheblichen Kostensteigerungen führten, wenn die Neuregelung am 1. Januar 2021 endgültig in Kraft tritt.
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