IHK und ver.di informieren in Siegen zu neuem Ladenöffnungsgesetz


Das neue Ladenöffnungsgesetz ist am 30. März in Kraft getreten. von Symbol Nils Dinkel
Das neue Ladenöffnungsgesetz ist am 30. März in Kraft getreten. © Symbol Nils Dinkel

Olpe. Ein neues Ladenöffnungsgesetz (LÖG) ist am 30. März in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Hierzu informieren IHK und ver.di in Siegen.


Die schwarz-gelbe Landesregierung war seinerzeit mit dem Anspruch angetreten, das LÖG im Rahmen des Entfesselungspaketes I nicht nur zu modernisieren, sondern auch Rechtssicherheit beim Festsetzen von verkaufsoffenen Sonntagen zu schaffen. Ist es gelungen, Einzelhändler, Gewerbevereine und Kommunen von bürokratischen Vorgaben zu „entfesseln“? Aktuelle Rechtsprechungen des Oberverwaltungsgerichts in Münster bestätigen diese Hoffnung nicht.

Die IHK Siegen lädt zu dieser Informationsveranstaltung ein, um Licht ins Dunkel zu bringen und über die Gesetzesänderungen und ihre Auswirkungen zu informieren. Marco Butz, Handelsreferent der IHK Siegen, wird in die Thematik einführen und die wichtigsten Aspekte aus der „Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit dem neugefassten § 6 LÖG NRW“ vorstellen.
Informationen zum Klagerecht
Bezirksgeschäftsführer Jürgen Weiskirch von ver.di Südwestfalen wird über die Ursprünge des verkaufsoffenen Sonntags berichten und das Anhörungsverfahren und Klagerecht aus Sicht der Gewerkschaft erläutern. Moderiert wird die Veranstaltung von Klaus Gräbener, Hauptgeschäftsführer der IHK Siegen. Fragen aus dem Auditorium sind willkommen. Um Online-Anmeldung wird gebeten.
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