IHK Siegen warnt Reisebüros vor „Abmahnwelle“


 von Symbol Christine Schmidt
© Symbol Christine Schmidt

Kreis Olpe. Ein Anwalt mit Sitz in Leipzig verschickt derzeit im Namen der „rs reisen & schlafen GmbH“ aus Hamburg Abmahnungen an Reisebüros. Abgemahnt werden dabei Versäumnisse auf Internetseiten wie etwa ein fehlerhaftes oder fehlendes Impressum oder auch eine mangelhafte Datenschutzerklärung. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Siegen warnt vor dieser „Abmahnwelle“.


Auch nicht erfüllte Publizitätspflichten aufgrund von nicht veröffentlichten Bilanzen im Handelsregister wurden laut IHK bereits gerügt. Dabei seien Rechtsanwaltskosten von über 1000 Euro geltend gemacht worden. „Reisebüros, die eine solche Abmahnung erhalten, sollten weder sofort die vorformulierte und mitgeschickte Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschreiben und zurücksenden noch sofort zahlen“, rät Nina Münker von der IHK Siegen.

„Da nicht zuletzt die für eine Abmahnung erforderliche Eigenschaft als Mitbewerber zweifelhaft erscheint, dürften geltend gemachte Unterlassungsansprüche in vielen Fällen nicht gerechtfertigt sein. Dennoch sollten betroffene Reisebüros nicht untätig bleiben und Fristen verstreichen lassen, da anderenfalls die Gefahr besteht, dass eine einstweilige Verfügung erlassen wird“, so die Juristin weiter.

Münker empfiehlt, die jeweilige Abmahnung von einem Anwalt prüfen zu lassen und das weitere Vorgehen mit diesem abzusprechen. Auch Reisebüros, die bislang kein Schreiben erhalten haben, sollten diese „Abmahnwelle“ zum Anlass nehmen, um ihren Internetauftritt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
Kontakt zur IHK Siegen

Nina Münker
Tel. 0271/3302 150.
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