IHK Siegen macht Druck gegen Belegausgabepflicht


 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Kreis Olpe/Siegen. Alleine für das Bäckergewerbe wird ab 2020 mit Milliarden zusätzlicher Kassenbons gerechnet. Bereits beim Kauf eines einzelnen Brötchens muss der Kassenzettel ausgedruckt werden, ganz gleich, ob der Kunde dies wünscht oder nicht. Hintergrund ist die Belegausgabepflicht, die am 1. Januar in Kraft tritt. Die IHK hofft auf die Unterstützung durch die heimischen Bundestagsabgeordneten.


Betroffen von der Belegausgabepflicht sind zahllose Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen. Das gilt daher nicht nur für das Bäckerhandwerk, sondern für den Handel insgesamt.

„Uns besuchen auch Kunden, die nur eine Batterie oder einen neuen Federsteg an ihrer Uhr tauschen wollen. Bevor wir den Kassenbeleg ausgedruckt haben, sind sie längst wieder aus dem Laden und wir haben dann hier den Müll“, kritisiert etwa Walter Linschmann vom Juweliergeschäft Linschmann in Siegen-Eiserfeld.

Ärgerlich zudem: Die Kassenbelege dürfen nicht einfach in den Papiermüll gegeben werden. Es handelt sich meist um spezielles Thermopapier, das nicht nur mit hohem Energieaufwand hergestellt wird, sondern auch im Gewerbemüll entsorgt werden muss. Es kann nicht über den gewöhnlichen Papiermüll recycelt werden.
Kassenzettel werden länger
Hinzu kommt, dass die Belege ab kommendem Jahr in der Regel deutlich länger werden und noch mehr Thermopapier beanspruchen dürften: Es sind dann weitere Angaben aufzudrucken, die auf die technische Sicherheitseinrichtung (tSE) zurückgehen, die grundsätzlich ab dem 1. Januar für Kassensysteme zu verwenden ist.

Eben diese verpflichtende Sicherheitseinrichtung sorge dafür, dass ein Geschäftsvorgang bereits durch die erste Eingabe in das Kassensystem unveränderbar abgesichert ist, erläutert IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer.
Betroffene sorgen sich um Imageschädigung
Petra Lenneper, Inhaberin des gleichnamigen Fachgeschäftes für Uhren, Gold- und Silberschmuck in Kirchhundem, hält die Folgen der Belegausgabepflicht nicht nur für unverhältnismäßig, sondern auch für eine Imageschädigung vieler Betriebe:

„Das ist eine weitere unzumutbare Gängelung durch den Gesetzgeber, der uns damit das Leben schwerer macht. Es ist sehr ärgerlich, dass gerade die kleinen und mittleren Unternehmen hierdurch als vermeintliche Steuerbetrüger abgestempelt werden!“

Die Belegausgabepflicht soll einen Beitrag gegen Steuerhinterziehung leisten. „Dies unterstützen wir grundsätzlich“, erklärt Hans-Peter Langer. „Allerdings führt die Vielzahl neuer Regelungen mittlerweile dazu, dass sich etliche Betriebe vorverurteilt fühlen. Kommen dann noch unzumutbare bürokratische Lasten hinzu, ist die Akzeptanz vollends zerstört.“
Appell an Politik
Die IHK hat schriftlich an die heimischen Bundestagsabgeordneten Nezahat Baradari, Sylvia Gabelmann, Dr. Matthias Heider, Volkmar Klein und Johannes Vogel appelliert, sich dafür einzusetzen, dass die Belegausgabepflicht ohne Kundenwunsch aufgehoben wird.

Für dieses Anliegen haben die Abgeordneten prominente Unterstützung: Zwischenzeitlich hat auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier seinen Kabinettskollegen Olaf Scholz aufgefordert, die Belegausgabepflicht aus Nachhaltigkeitsgründen komplett zu streichen.
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