Gipfeltreffen der Bergbauern gegen eine Verschärfung der Düngeverordnung

Landwirtschaft


Die Vorsitzenden der drei Landkreise trafen sich, um gemeinsam zu diskutieren. von Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband
Die Vorsitzenden der drei Landkreise trafen sich, um gemeinsam zu diskutieren. © Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband

Südwestfalen/Kreis Olpe. In den Grünlandregionen im Sauer- und im Bergischen Land können die Bauern mit den deutschlandweit niedrigsten Nitratwerten von stellenweise unter 10 mg pro Liter aufwarten – dennoch werden sie durch die neue Düngeverordnung abgestraft. Das haben die drei Vorsitzenden des Kreises Olpe, des Märkischen Kreises und des Bergischen Lands zum Anlass eines Treffens genommen.


„Es gibt Unmut ohne Ende“, betonte Günter Buttighoffer, Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Märkischer Kreis.

Sein Berufskollege Helmut Dresbach, Vorsitzender der Kreisbauernschaft Oberbergischer Kreis, ergänzte: „Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Restriktionen für die Düngung von Flächen mit mehr als 10 Prozent Hangneigung sollen nunmehr bereits für Flächen mit einer Hangneigung ab 5 Prozent gelten. Das betrifft in der Region mehr als die Hälfte unserer Flächen und geht an die Existenz der Betriebe.“

Auch der Vorsitzende des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Olpe, Michael Richard, beobachtet das Unverständnis der Bauern für die „Panikreaktion aus Berlin“: „Die Kosten für immer größere Lagerkapazitäten von Silage oder auch Wirtschaftsdünger verbunden mitden Gewässerschutzauflagen sind für unsere Betriebe nicht mehr zu stemmen.“
„Wir haben diese Situation nicht verursacht“
Günter Buttighoffer beklagte beim gemeinsamen kreisübergreifenden Ortstermin am „Dreiländereck“ der drei Landkreise: „Wir stehen jetzt hier, weil wir Auflagen bekommen, die alles verteuern, obwohl wir nicht zu den erhöhten Nitratwerten beigetragen haben. Wir arbeiten in Wasserkooperationen und haben selbst bei intensiver Bewirtschaftung vorbildliche Nitratwerte. Wir hier im südlichen Bergland haben diese neue Situation nicht verursacht.

Ein Blick zurück: Die erste Düngeverordnung kam 1996. Da hat der Berufsstand begonnen, einen schärferen Blick auf die Düngung zu richten. Im Jahr 2017 kam die Verschärfung der Düngeverordnung mit zahlreichen neuen Auflagen zum Gewässerschutz. 
Kosten seien nicht mehr zu stemmen
Michael Richard: „Man muss auch mal die betriebswirtschaftliche Seite der Auflagen betrachten: Die Kosten für immer größere Lagerkapazitäten von Silage oder auch Wirtschaftsdünger verbunden mit den Gewässerschutzauflagen sind für unsere Betriebe nicht mehr zu stemmen. Wir lernen täglich dazu, was unsere Wasserkreisläufe betrifft. Aber die Schäden, die in vielen Jahren durch Nichtwissen entstanden sind, können wir nicht in zwei Jahren wiedergutmachen. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll, das know-how aus den Wasserkooperationen und modernste Ausbringungstechnik voran zu bringen, anstatt mit Gesetzen die Landwirte allein zu lassen.“
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