Gewerkschaft NGG warnt vor Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes

NRW: 58 Prozent unbezahlte Überstunden 2016


 von Symbol NGG
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Kreis Olpe. Überstunden, Arbeiten am Wochenende und in der Nacht: Im Kreis Olpe sei das für die 960 Beschäftigten des Gastgewerbes und die 1370 Mitarbeiter in der Ernährungsindustrie alles andere als ungewöhnlich, teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Damit die Belastung erträglich bleibt, schreibe das Arbeitszeitgesetz maximale Arbeitsstunden und Ruhepausen vor. Genau darum fürchtet die NGG Südwestfalen jedoch.


Denn: Mit Blick auf die laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD müsse davor gewarnt werden, dass es zu einer Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes „durch die Hintertür“ kommen könnte. Das nämlich könnte erhebliche Folgen für Tausende Beschäftigte in der Region haben. „Flexibilität im Job kann nicht einseitig auf Kosten der Beschäftigten gehen“, sagt NGG-Geschäftsführerin Isabell Mura deutlich.

Auf dem heimischen Arbeitsmarkt sei hier längst etwas aus der Balance geraten: So leisteten Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen im vorletzten Jahr 186 Millionen Überstunden – 58 Prozent davon unbezahlt. Das geht laut NGG aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Jutta Krellmann hervor (Bundestags-Drucksache 19/70). Rechnet man die Überstunden in Vollzeit-Jobs um, entspricht das in NRW demnach 114.000 Arbeitsplätzen, so die NGG-Rechnung.
Neues Personal statt „Gratis-Überstunden“
„Auch im Kreis Olpe subventionieren Beschäftigte jeden Tag Unternehmensgewinne durch Gratis-Stunden. Statt immer wieder zu fordern, die Arbeitszeiten zu lockern, sollten die Arbeitgeber die vorhandene Mehrarbeit lieber auf mehr Schultern verteilen und neues Personal einstellen“, fordert Mura. An die „GroKo-Verhandler“ von CDU/CSU und SPD appelliert die Gewerkschafterin, kein „Herumdoktern“ am Arbeitszeitgesetz zuzulassen. Im 28‑seitigen Sondierungspapier sei von einem neuen „Rahmen“ die Rede, um den „vielfältigen Wünschen in der Arbeitszeitgestaltung gerecht werden zu können“.

Für Mura steht fest: „Das Arbeitszeitgesetz legt Mindeststandards für den Schutz von Gesundheit und Privatleben fest. Hier brauchen wir keine neuen Experimentierräume.“ Flexible Lösungen im Betrieb ließen sich per Tarifvertrag vereinbaren. In der Gastronomie hätten sich etwa Arbeitszeitkonten bewährt, so Mura. „Damit kann eine Hochzeitsfeier im Lokal auch mal länger gehen – ohne dass Köche und Kellner vor Arbeit umfallen.“
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