Einsatz von Mitarbeitern aus Portugal untersagt

Dura-Streit: Gericht stoppt Konzernpläne


Der Streit mit der Dura-Konzernführung geht für die Belegschaft und Torsten Kasubke, Zweiter Bevollmächtigter der IG Metall im Märkischen Kreis, weiter. von Rüdiger Kahlke
Der Streit mit der Dura-Konzernführung geht für die Belegschaft und Torsten Kasubke, Zweiter Bevollmächtigter der IG Metall im Märkischen Kreis, weiter. © Rüdiger Kahlke

Die Dura-Geschäftsleitung kann am Wochenende keine Konzernmitarbeiter aus Portugal einsetzen, um die fehlende Zustimmung des Betriebsrates für Mehrarbeit damit zu umgehen. Das hat das Arbeitsgericht in Lüdenscheid nach Angaben der IG Metall am Freitag, 26. August, entschieden.


Gewerkschaft und Betriebsrat hatten das Arbeitsgericht angerufen, um klären zu lassen, ob Produktionsmittel aus dem Betrieb in Plettenberg verlagert werden dürfen, ob Betriebsversammlungen weiterhin zulässig sind und ob Beschäftigte aus Portugal eingesetzt werden dürfen. + Am Donnerstag hatten Dura-Beschäftigte in Plettenberg mit einer Spontanversammlung an den Werkseingängen versucht, die Verlagerung von Produktionsmitteln zu verhindern. "Die Unternehmensführung wollte noch vor dem heutigen Verfahren vor dem Arbeitsgericht in Lüdenscheid Fakten schaffen", so die IG Metall in einer Stellungnahme.
Vergleich bei Verlagerung
Zu den Themen Verlagerung und Betriebsversammlung einigten sich die Parteien auf einen Vergleich. Unter dem Versprechen, dass die Teilnehmenden an der Spontanversammlung keinerlei Konsequenzen erleiden, hat der Betriebsrat der Verlagerung von Produktionsmitteln zugestimmt. Zuvor hat der Prozessvertreter des Arbeitgebers zugesagt, dass mit den verlagerten Maschinen keine für Plettenberg vorgesehene Produktionsarbeit vorgenommen werden solle. Einigung wurde zudem dahingehend erzielt, dass eine Betriebsversammlung an einem Samstag in den nächsten Wochen erfolgen soll. Die Teilnehmer werden hierfür auch die tariflich festgelegten Lohnzuschläge erhalten. Was den Einsatz portugiesischer Mitarbeiter angeht, um die fehlende Genehmigung für Mehrarbeit am Wochenende auszuhebeln, konnten sich Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite hingegen nicht einigen. Hier musste das Gericht entscheiden. Es hat den vorgesehenen Arbeitseinsatz der Mitarbeiter aus Portugal untersagt. Jede Zuwiderhandlung soll mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro versehen werden, so die IG Metall.
Gewerkschaft: Arbeitsrecht nicht durch findige Tricks aushebeln
Hierzu erklärt Torsten Kasubke, Zweiter Bevollmächtigter der IG Metall im Märkischen Kreis: „Am Donnerstag und Freitag haben die Mitarbeiter von Dura gezeigt, dass sie ihre Interessen durchsetzen können. Der Arbeitgeber kann nicht einfach geltendes Arbeitsrecht durch findige Tricks aushebeln." Kasubke machte deutlich, dass die Verlagerung eine bittere Pille ist. andererseits hätten Mitarbeiter keine Nachteile durch die Aktion zu befürchten. Die Einigung zur Betriebsversammlung sei ein Entgegenkommen der Arbeitnehmerseite. "Im Rahmen der Verhandlungen ist auch seitens des Gerichts festgestellt worden, dass der Betriebsrat in dringenden Fällen zur Information seiner Mitarbeiter Betriebsversammlungen durchführen darf. Wir werden diese nun an einem Samstag abhalten", so Kasubke. Inzwischen müsse dem Arbeitgeber endlich klar sein, "dass eine Zukunft für Dura im Sauerland nur im Schulterschluss mit den Beschäftigten und ihren Vertretern aus Betriebsrat und Gewerkschaft zu stemmen ist. Da helfen keine Tricks und Abkürzungen. Ich rufe die Unternehmensleitung auf, nun endlich über Zukunftsperspektiven mit uns zu verhandeln.“
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