Einbußen durch Coronavirus: Möglichkeiten für betroffene Arbeitnehmer

Kurzarbeit als wirkungsvolles Mittel


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 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Kreis Olpe. Die Verbreitung des Coronavirus soll gestoppt werden. Die Schulen und Kindergärten sind seit Montag, 16. März, geschlossen, genau wie Kinos, Spielhallen und Schwimmbäder sowie das Kreishaus und viele Rathäuser. Der Einzelhandel hingegen soll den täglichen Bedarf der Bevölkerung aufrecht erhalten. Doch wer haftet für den Verdienstausfall in den von den Erlassen betroffenen Branchen?


Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter anzumelden. Für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten werden 60 Prozent des ausgefallenen pauschalisierten Nettogehalts seitens des Bundes gezahlt. Wenn mindestens ein Kind im Haushalt lebt, erhöht sich der Satz auf 67 Prozent.

Das ist auch der Rat, den Isabell Mura, Geschäftsführerin der Gewerkschaft NGG in Südwestfalen, Betroffenen gibt.„Das ist derzeit die einzige Option für Beschäftigte“, so Mura. Die Bundesregierung habe die Beantragung und die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld jüngst vereinfacht. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sieht keine Alternative für diese für Arbeitnehmer in der Branche schwierigen Zeiten.
Tourismus knickt ein
„Die Gastronomie ist schnell und deutlich betroffen. Die Tore des Tourismus fallen jetzt im Kreis Olpe nahezu vollumfänglich weg. Wir hoffen, dass mit dem Kurzarbeitergeld Kündigungen verhindert werden können“, so Mura. Es sei eine schwierige Situation, auch für die Arbeitgeber, deren Betriebskosten ja weiterhin liefen. Sie hofft, dass die Normalität schnell zurückkehrt.

Martin Haselier als Jurist für Arbeitsrecht vom Arbeitgeberverband (AGV) Olpe meint: „Eine Möglichkeit für Arbeitgeber ist die Freistellung für Leute, die als Verdachtsfall zu bezeichnen sind. Dann stellt sich natürlich das Problem der Entgeltfortzahlung. Ansonsten gibt es auch weitere Möglichkeiten, Privat- und Arbeitsleben zu organisieren.“
Kinderbetreuung bedarf Abstimmung
Für von Schul- und Kita-Schließungen betroffene Familien gebe es Möglichkeiten wie Homeoffice, Urlaub nehmen, Arbeiten außerhalb regulärer Zeiten oder auch das Arbeitszeitkonto. Wichtig sei, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam abstimmen.

„Man muss auch nachdenken, wie man eventuelle Fehlzeiten wegen Kinderbetreuung auffangen kann. Vielleicht lässt sich die Arbeitszeit in den frühen Morgen oder den Abend verschieben“, so ein Tipp des Juristen.

Das gehe jedoch nicht bei jedem Job: Angestellte in der Pflege beispielsweise könnten ihren Arbeitsplatz nicht nach Hause verlegen. „Man muss jetzt Fakten schaffen“, so Haselier. Die Arbeit sei in weiten Teilen ja nach wie vor da. Kompromisse und Übergangslösungen sollten einen gewissen Zeitraum nicht überschreiten.
Finanzielle Abstriche für jeden
NRW-Familienminister Joachim Stamp sagte in einer Pressekonferenz des Landes am Montagmittag, 16. März, dass man denen, die am stärksten unter dieser Krise leiden, helfen wolle. Unternehmen und Selbstständigen zu helfen, werde aber eine große Herausforderung sein. Außerdem sagte er, dass alle auch finanzielle Abstriche hinnehmen müssten.

„Es gilt, die Sektoren, die besonders dazu beitragen, etwa Krankenhäuser und Arztpraxen, als auch denjenigen, die von den Einschränkungen stark getroffen sind, beispielsweise die heimische Wirtschaft, zu unterstützen“, so Jochen Ritter, CDU-Landtagsabgeordneter und Kreisvorsitzender.

Beim Thema Coronavirus sei es ganz schwer, pauschale Antworten zu liefern. „Unternehmen können spezifische Fragen an uns richten. Betriebsschließungen im IHK-Bezirk Siegen-Olpe sind uns bis dato keine bekannt“, so Klaus Fenster von der IHK Siegen.
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