DEHOGA-Kreisgruppe Olpe kritisiert Arbeitszeit-Regelungen im Koalitionsvertrag

„Idee geht an der Lebenswirklichkeit vorbei“


 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Kreis Olpe. Die Neuauflage der Großen Koalition ist beschlossen, die Ministerposten sind vergeben, und am Mittwoch, 14. März, zum vierten Mal in Folge zur Bundeskanzlerin gewählt worden. Jetzt äußert sich der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) im Kreis Olpe zum Koalitionsvertrag – und kritisiert vor allem mit Blick auf den Bereich Arbeitsrecht einige Aspekte.


Die Stellungnahme des DEHOGA-Kreisverbands: „So sieht der Koalitionsvertrag eine Einschränkung des in der Gastronomie weit verbreiteten Arbeitszeitmodells „Arbeit auf Abruf“ vor. „Arbeit auf Abruf bedeutet, dass Mitarbeiter keine festen Arbeitszeiten haben, sondern dann arbeiten, wenn ihre Arbeitskraft im Betrieb benötigt wird“, erklärt Rechtsanwalt Lars Martin, stellvertretender Hauptgeschäftsführer beim Arbeitgeberverband DEHOGA Westfalen e.V. „In diesem Modell sind hauptsächlich Minijobber und Teilzeitkräfte beschäftigt, z.B. Schüler und  Studenten“, so der Verbandsjurist weiter.

Die geplante Regelung aus dem Koalitionsvertrag sieht nun vor, dass eine feste wöchentliche Arbeitszeit festgelegt wird, von der höchstens 20 Prozent nach unten und 25 Prozent nach oben abgewichen werden darf.
„Märchenwelt der Politiker“
„Diese Idee geht vollkommen an der Lebenswirklichkeit in der Gastronomie vorbei“, weiß Bernhard Schwermer, Kreisvorsitzender des DEHOGA im Kreis Olpe und Betreiber u.a. des (…) Ausflugslokals Rhein-Weser-Turm in Kirchhundem. „Bei schönem Wetter am Wochenende ist unsere Ausflugsterrasse so voll, dass wir Gäste abweisen müssen – regnet es, ist bei uns auch am Sonntagnachmittag nicht viel los. Die Sonne sagt uns für unsere Planung leider nicht immer drei Tage vorher Bescheid, wann sie scheinen wird. Und ans Teilzeit- und Befristungs- oder Arbeitszeitgesetz hält sie sich auch nicht“, so der gelernte Koch.

„In der Praxis haben Gastronomen häufig einen Pool von Aushilfen, auf den sie zurückgreifen können. Wenn es am Freitag so aussieht, als wenn das Wetter am Wochenende schön würde, fragt der Biergartenbesitzer bei seinen Aushilfen an, wer Zeit und Lust hat, zu arbeiten. Soll er künftig den Leuten, die arbeiten möchten sagen, dass sie nicht mehr arbeiten dürfen, weil sie in dieser Woche schon ihre 12,5 Stunden voll haben?!  Manchmal frage ich mich, in welcher Märchenwelt unsere Politiker eigentlich leben“, moniert Martin. Und Bernhard Schwermer ergänzt: „Gerade Schüler und Studenten sind auch froh, wenn sie in lernintensiven Wochen vor Klausuren weniger und in weniger arbeitsintensiven Wochen mehr arbeiten können.“
Regelungen legen Gastgewerbe „Steine in den Weg“
Mehr Engagement hätte sich der DEHOGA bei der Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes gewünscht. Gastronomen und Hoteliers machen sich dafür stark, die Wochenhöchstarbeitszeit nicht länger durch eine Tageshöchstarbeitszeit von zehn Stunden zu begrenzen. „Wir möchten zusammen mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die anfallende Arbeit zeitlich anders verteilen können“, hebt Bernhard Schwermer hervor. „Mehrarbeit ist dabei nicht das Ziel, es bleibt bei der schon jetzt geregelten monatlichen Höchstarbeitszeit.“ 

Der Koalitionsvertrag sieht lediglich „Experimentierräume“ vor, in denen eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung möglich ist. „Bei den zu erbringenden Anforderungen hat an uns Kleinunternehmer augenscheinlich mal wieder keiner gedacht“, zeigt sich Bernhard Schwermer enttäuscht: „Mit diesen neuen Regelungen legt man uns bei der Schaffung von Arbeitsplätzen wieder einmal Steine in den Weg – abgesehen davon wird durch diese weiteren bürokratischen Regelungen das Gastgewerbe für Existenzgründer und Betriebsnachfolger sicher nicht attraktiver.““
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