Ausschüttung der Bürger- und Gemeinschaftsstiftung für lokale Vereine

Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse


Nahmen den symbolischen Scheck von dem Stiftungsbeauftragten Andreas Moll (4 von links) entgegen: Dr. Jürgen Schwickerath und Sabine Scheppe (Kompetenz gegen Brustkrebs), Elisabeth Piroth (Frauen helfen Frauen), Gabriele König (AIDS-Hilfe Kreis Olpe), Willy Müller (PalliativNetz Kreis Olpe), Annegret Laakmann und Sabine Pielsticker (Frauenwürde NRW, Beratungsstelle Mirjam). von Sparkasse Olpe-Drolshagen-Wenden
Nahmen den symbolischen Scheck von dem Stiftungsbeauftragten Andreas Moll (4 von links) entgegen: Dr. Jürgen Schwickerath und Sabine Scheppe (Kompetenz gegen Brustkrebs), Elisabeth Piroth (Frauen helfen Frauen), Gabriele König (AIDS-Hilfe Kreis Olpe), Willy Müller (PalliativNetz Kreis Olpe), Annegret Laakmann und Sabine Pielsticker (Frauenwürde NRW, Beratungsstelle Mirjam). © Sparkasse Olpe-Drolshagen-Wenden

Olpe. Grund zur Freude hatten die Vertreter der Vereine Kompetenz gegen Brustkrebs, Frauen helfen Frauen, AIDS-Hilfe Kreis Olpe, PalliativNetz Kreis Olpe und Frauenwürde NRW. Beratungsstelle Mirjam. Denn kürzlich nahmen sie in der Sparkassen-Hauptstelle in Olpe den symbolischen Scheck über jeweils 1000 Euro von dem Stiftungsbeauftragten und Leiter des Sparkassen-Vermögensmanagements Andreas Moll entgegen.


Die Sparkasse Olpe-Drolshagen-Wenden wertschätzt damit die Wichtigkeit der umfangreichen Arbeit, die jeden Tag aufs Neue in den Vereinen geleistet wird und ist sich über eine gute Verwendung der Gelder in den Vereinen sicher.

So erläuterten die Mitarbeiter die Wichtigkeit von Weiterbildungen und Informationsveranstaltungen. Außerdem können neue Projekte häufig nur durch Spenden umgesetzt werden. 
Vermögen für gemeinnützige Zwecke
Die im Jahr 2014 neu gegründete Bürger- und Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse Olpe-Drolshagen-Wenden ist seither neben der regen Vereinsunterstützung ein weiteres Element des gesellschaftlichen Engagements.

Mittlerweile nutzen Einzelpersonen aber auch Vereine die Möglichkeit der Zustiftung. Das heißt, allen Bürgern steht die Stiftung offen. Sie können ihr Vermögen in Teilen einem gemeinnützigen Zweck widmen.
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