Appell an Landtagsabgeordnete: sonntags arbeitsfrei
Kirchen und Gewerkschaften fordern Rahmenbedingungen
- Kreis Olpe, 03.03.2018
Kreis Olpe. Sonn- und Feiertage für Millionen Menschen in Deutschland und somit auch für viele Männer und Frauen, Väter und Mütter in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe ein normaler Arbeitstag. In etlichen Bereichen wie Energieversorgung, öffentliche Sicherheit, bei Rettungskräften, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen lässt es sich nicht vermeiden. Aber muss nun auch im Einzelhandel zunehmend an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden?
„Den freien Sonntag haben wir im christlichen Abendland somit Kaiser Konstantin zu verdanken. In praktisch allen europäischen Ländern gibt es eine Beschränkung der Sonntagsarbeit. Die Sonntagsruhe ist in Artikel 140 des Grundgesetzes verfassungsmäßig geschützt. Diese grundsätzliche Regelung darf nicht weiter ausgehöhlt werden. Die Bevölkerung braucht einen gemeinsamen freien Wochentag, wo das Familienleben Priorität haben darf, betonen Dechant Karl-Hans Köhle, Superintendent Peter-Thomas Stuberg und der Geschäftsführer der DGB-Region Südwestfalen Ingo Degenhardt.
„Der weitere Ausbau der Dienstleistungsgesellschaft, Digitalisierung und der demographische Wandel werden den Trend zur Sonn- und Feiertagsarbeit zunehmend verstärken. Wir sind auf dem Weg zu einer Rund-um-die-Uhr-Gesellschaft. Dagegen gilt es Schutzmechanismen zu schaffen und Rahmenbedingungen zu setzen“, sagen die drei Allianzvertreter.
Mit der im Gesetzesentwurf angestrebten Ausweitung der Ladenöffnung an jährlich bis zu acht Sonn- und Feiertagen, also eine Verdoppelung vorzunehmen, werden sich die Arbeitszeiten der Beschäftigten weiter verschlechtern. Bemerkenswert finden Köhle, Stuberg und Degenhardt dabei, dass diese Verschlechterungen der Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten im Einzelhandel in NRW und ihrer Familien unter der Überschrift „Abbau unnötiger und belastender Vorschriften“ sowie „Entfesselungspaket“ vorgenommen wird.