Tarifkommission beschließt Warnstreiks

Dura: Außerordentliche Betriebsversammlung für Beschäftigte


Faruk Ikinici, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats bei Dura und angestellt im Bereich Leisten und Blenden, und Ralf Ingenkamp, Betriebsratsvorsitzender in Selbecke. von Rüdiger Kahlke
Faruk Ikinici, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats bei Dura und angestellt im Bereich Leisten und Blenden, und Ralf Ingenkamp, Betriebsratsvorsitzender in Selbecke. © Rüdiger Kahlke

Die Tarifkommission bei Dura hat für den Fall Warnstreiks beschlossen, dass die Geschäftsleitung nicht an den Verhandlungstisch zurückkehrt. Das hat Faruk Ikinci, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates, im Gespräch mit LokalPlus erklärt.


Für heute, Donnerstag, 7. Juli, haben die Arbeitnehmervertreter die Beschäftigten der Werke in Plettenberg und Selbecke zu einer außerordentlichen Betriebsversammlung eingeladen. Dabei soll über den Stand der Verhandlungen und das weitere Vorgehen informiert werden. Der Betriebsrat hat zudem mit sofortiger Wirkung die Zustimmung für Mehrarbeit und Sonntagsarbeit zurückgezogen. „Wir hoffen, dass das seine Wirkung entfaltet", sagte Ikinci. Damit soll Druck auf die Arbeitgeberseite ausgeübt werden, weiter zu verhandeln. In Marathonsitzungen Ende Juli sei man bereits erheblich weiter gewesen, was die Verhandlungen zum geplanten Arbeitsplatz-Abbau angehe.
„Ausgleich bei Verlust des Arbeitsplatzes notwendig"
In den Verhandlungen wollen Betriebsrat und IG Metall an ihrem Sechs-Punkte-Plan festhalten. Der sieht unter anderem vor, dass keine Produktion verlagert wird, alternative Projekte umgesetzt werden und die, die ihren Arbeitsplatz verlieren, auch eine Abfindung erhalten. Dazu habe man Vorschläge gemacht, so Ikinci: „Diese Forderung ist nicht neu." Den Eindruck hatte die Dura-Geschäftsleitung in ihrer Mitteilung zum Abbruch der Verhandlungen aber erweckt. Für den Vorsitzenden des Betriebsrates ist es selbstverständlich, dass Arbeitnehmer entschädigt werden, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Ikinci verweist dabei auf das Betriebsverfassungsgesetz. Danach sei bei Betriebsänderungen ein Sozialplan auszuhandeln, oder es müsse ein Nachteilsausgleich erfolgen. Die Arbeitnehmervertreter wollen zudem in der Nähe des Werkseingangs einen Info-Pavillon aufstellen, in dem die Beschäftigten über den weiteren Ablauf der Aktionen oder Verhandlungen informiert werden sollen. Der im Grundsatz von der 66-köpfigen Tarifkommission beschlossene Warnstreik muss noch von den IG Metall-Gremien genehmigt werden.
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