Gemeinde Wenden weist auf Anleinpflicht für Hunde hin
- Wenden, 11.10.2017
Wenden. Beschwerden über Hundekot auf Straßen und am Wegesrand, aber auch auf privaten Wiesen und Feldern häufen sich. Darauf weist die Gemeinde Wenden im von ihr veröffentlichten „Blickpunkt“-Magazin (Ausgabe Oktober/November 2017) hin. Darüber hinaus weist die Verwaltung vor allem auf die geltende Pflicht zum Anleinen von Hunden hin.
Auch „bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen“ müssen Hunde angeleint sein. In öffentlichen Gebäuden, Kindergärten und Schulen ist eine Leine für Hunde ebenfalls vorgeschrieben.
Mit der Pflicht zum Anleinen sollen Menschen, Tiere und Pflanzen geschützt werden. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.