Vortrag zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in Olpe gut besucht


 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Olpe. Die Barmenia-Agenturen in der Weide oHG aus Attendorn und Jutta Hengstebeck aus Drolshagen hatten kürzlich zu einem exklusiven Informationsabend zu dem Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung eingeladen. Dieser Einladung folgten etwa 30 Personen. Der Vortrag fand im Nebenraum des Kolpinghauses in Olpe statt.


Zunächst hatte Björn Kopelke vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe über das neue Pflegegesetz referiert. Hierbei ging Björn Kopelke insbesondere auf die neuen Kriterien zur Beurteilung der einzelnen Pflegegrade ein. Diese Neuerungen stießen bei den Besuchern auf reges Interesse: Sie stellten viele Fragen, die der Referent im Einzelnen voll umfänglich beantwortete. Zusätzlich ging Björn Kopelke auch auf die Änderungen im Rahmen der Leistungen ein.

Im Anschluss an diesen Vortrag übernahm der Notar Martin Dietzmann das Wort. Sehr kurzweilig und anschaulich erläuterte er die grundsätzliche Notwendigkeit der Erstellung von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung und deren rechtliche Hintergründe.
Zuhörer stellen Fragen
Es herrschte ein reges Interesse. Martin Dietzmann beantwortete die Fragen der interessierten Besucher in aller Ausführlichkeit. Explizit wies er noch auf die Notwendigkeit hin, dass bei Besitz von Eigentum in Form von Immobilien, Wald, etc. die Vorsorgevollmacht notariell erstellt werden müsse. Auch nach Beendigung des Vortrags hatten die Gäste die Möglichkeit Fragen an Martin Dietzmann zu stellen.
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