Stadt Olpe veröffentlicht Hinweise zum Winterdienst


 von Symbol Sven Prillwitz
© Symbol Sven Prillwitz

Olpe. Schnee ist noch nicht in Sicht, der Winter lässt noch auf sich warten. Welche Pflichten für Hauseigentümer und Anlieger beim Räumen und Streuen gelten, hat die Stadt Olpe jetzt auf ihrer Homepage aufgelistet. Auch diverse Tipps sind hier zu finden. Die Verwaltung erinnert daran, dass der Winterdienst „aus Gründen der Verkehrssicherung rechtlich vorgeschrieben“ ist.


Pflichten der Anlieger
Was muss ich als Hauseigentümer/Anlieger tun?
  • Schnee räumen und Glätte beseitigen
Einige Winterdienstpflichten sind per Satzung auf die Anlieger übertragen. Diese können die Pflichten per Mietvertrag oder Hausordnung auf einen oder auf mehrere Mieter übertragen sowie alternativ mit Zustimmung der Kreisstadt Olpe einen Dritten damit beauftragen.

Ein Anlieger ist Eigentümer oder Pächter eines erschlossenen Grundstücks.

Aber auch, wenn der Winterdienst übertragen wurde, bleibt der Anlieger weiterhin in der Verantwortung. Er sollte die Durchführung des Winterdienstes übertragen wurde, bleibt der Anlieger weiterhin in der Verantwortung. Er sollte die Durchführung des Winterdienstes durch Stichproben überprüfen.

Praxistipp
  • Schneehaufen
Räumen Sie den Schnee nicht auf die Fahrbahn! Das ist laut Straßenreinigungssatzung unzulässig. Fahrbahnverunreinigungen, tiefe, einspurige Fahrrinnen oder Parkplatzprobleme sind die Folge. Auch die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Rettungsdienste und Müllabfuhr können die Straßen dann nicht mehr befahren. Schieben Sie den Schnee auf den Rand des Bürgersteiges oder lagern Sie ihn nach Möglichkeit auf dem Grundstück. 
  • Streumaterial
Bei Schnee- und Eisglätte auf Gehwegen oder Straßen sind abstumpfende Mittel, wie z. B. Splitt, Sand o. ä. einzusetzen. Nur in Ausnahmesituationen wie bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen z. B. Treppen, Rampen, starkem Gefälle oder Ähnlichem, ist der Einsatz von Streusalz erlaubt. 

Wann muss geräumt und gestreut sein?
  • werktags: von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr
  • sonn- und feiertags: von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Hinweis

Bei anhaltendem Schneefall oder bei Eisregen müssen die Winterdienstpflichten unverzüglich nach Beendigung der Niederschläge erfolgen.

Winterdienst auf Gehwegen

Bürgersteige entlang des eigenen Grundstücks sind mindestens in einer Breite von 1 Meter zu räumen und zu streuen.

Ist kein Bürgersteig vorhanden, muss ein Streifen in einer Breite von 1 Meter entlang des Grundstücks geräumt und gestreut werden.

Abwesenheit

Bei Abwesenheit (z. B. Urlaub, Arbeit) ist für eine Vertretung zu sorgen, die den Winterdienst übernimmt.

Praxistipp: Streuprotokoll anlegen

Notieren Sie sich, wann (Datum und Uhrzeit) und wie (geräumt und gestreut) Sie den Winterdienst durchgeführt haben und bewahren Sie diese Unterlagen sorgfältig auf. Im Fall eines Unfalls und damit zusammenhängender Schadenersatzansprüche gegen Sie können Sie damit nachweisen, Ihre Winterdienstverpflichtung erfüllt zu haben.

Wo räumen und streuen die Fahrzeuge der Kreisstadt Olpe?
  • Bundes- und Landstraßen
Die Ortsdurchfahrten der B 54 in Lütringhausen in Lütringhausen und Altenkleusheim sowie der B 55 in Oberveischede, der L 711 in Neuenkleusheim, der L 563 in Rhode und die L 512 im Stadtkern werden von Straßen NRW im Auftrag der Kreisstadt Olpe geräumt und gestreut.
  • Kreisstraßen
Gleiches gilt für die Ortsdurchfahrten derK 6 Günsestraße/Martinstraße, K 6 Rhonard, K 10 Thieringhausen und K 36 Am Bratzkopf; hier erfolgt der Winterdienst durch den Kreis Olpe.
  • Ortsstraßen
Alle übrigen innerörtlichen Straßen werden durch die Kreisstadt Olpe oder von ihr beauftragten Unternehmen geräumt und gestreut. In flachen Wohnanliegerstraßen wird im Regelfall nur geräumt.

Kein nächtlicher Winterdienst

Der Winterdienst auf den öffentlichen Straßen im Stadtgebiet findet in der Zeit von ca. 5.00 Uhr morgens bis maximal 20.00 Uhr abends statt. Eine nächtliche Räum- und Streupflicht gibt es nicht.
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