Schöffenwahl für die Amtsperiode 2019 bis 2023


 von Symbol © Irochka / lia
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Olpe. Im Jahr 2018 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Die Kreisstadt Olpe stellt daher eine Vorschlagsliste mit mindestens 28 Kandidaten auf. Aus dieser Liste werden dann vom entsprechenden Ausschuss des Amtsgerichts Olpe 14 Personen gewählt, die ab dem Jahr 2019 am Amtsgericht Olpe und am Amtsgericht Siegen als Schöffe ehrenamtlich an der Rechtsprechung in Strafsachen mitwirken.


Gesucht werden Bewerber, die in der Stadt Olpe wohnen und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Darüber hinaus müssen die Bewerber zur Ausübung des Amtes gesundheitlich geeignet sein, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und dürfen nicht in Vermögensverfall geraten sein.  

Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind und Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, sind von der Wahl ausgeschlossen.
Grundfähigkeiten erfordert
Neben den formalen Kriterien sollen die Bewerber aber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die erforderlich sind, wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt daher in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und gesunden Menschenverstand. Schöffen sollten sich in verschiedene soziale Milieus hineindenken und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Die notwendigen Rechtskenntnisse in den Verfahren bringen die Berufsrichter mit.

Die Laienrichter müssen dann zusammen mit den Berufsrichtern die vorliegenden Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet oder auch nicht ereignet hat, aus den vorgelegten Beweismitteln (Zeugenaussagen, Gutachten, Urkunden etc.) ableiten und dabei Objektivität und Unvoreingenommenheit bewahren, da ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen erforderlich ist.
persönliche Verantwortung
Jedes Urteil, das gesprochen wird – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch –, haben die Schöffen mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

Wer sich zur Ausübung dieses Amtes in der Lage sieht, kann sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 15. Februar beim Bürgermeister der Kreisstadt Olpe, Ordnungsamt, Franziskanerstr. 6, 57462 Olpe oder Tel.: 0 27 61/83 12 20 bzw. 83 12 24 bewerben. Er erhält dann ein Formular zugesandt, in das die notwendigen Daten einzutragen sind. Das Formular kann auch von der Internetseite der Stadt Olpe heruntergeladen werden.
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