Schöffenwahl für die Amtsperiode 2019 bis 2023
- Olpe, 23.01.2018
Olpe. Im Jahr 2018 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Die Kreisstadt Olpe stellt daher eine Vorschlagsliste mit mindestens 28 Kandidaten auf. Aus dieser Liste werden dann vom entsprechenden Ausschuss des Amtsgerichts Olpe 14 Personen gewählt, die ab dem Jahr 2019 am Amtsgericht Olpe und am Amtsgericht Siegen als Schöffe ehrenamtlich an der Rechtsprechung in Strafsachen mitwirken.
Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind und Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, sind von der Wahl ausgeschlossen.
Die Laienrichter müssen dann zusammen mit den Berufsrichtern die vorliegenden Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet oder auch nicht ereignet hat, aus den vorgelegten Beweismitteln (Zeugenaussagen, Gutachten, Urkunden etc.) ableiten und dabei Objektivität und Unvoreingenommenheit bewahren, da ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen erforderlich ist.
Wer sich zur Ausübung dieses Amtes in der Lage sieht, kann sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 15. Februar beim Bürgermeister der Kreisstadt Olpe, Ordnungsamt, Franziskanerstr. 6, 57462 Olpe oder Tel.: 0 27 61/83 12 20 bzw. 83 12 24 bewerben. Er erhält dann ein Formular zugesandt, in das die notwendigen Daten einzutragen sind. Das Formular kann auch von der Internetseite der Stadt Olpe heruntergeladen werden.