Insektenschützer Wolfgang Jenke referiert im Alten Lyzeum

„Olpe biologisch“


 von Symbol Nils Dinkel
© Symbol Nils Dinkel

Olpe. Was tun, wenn man ein Bienen- oder Wespennest im oder am Wohngebäude findet? Antworten auf diese Frage liefert Wolfgang Jenke am Freitag, 9. Juni, ab 19 Uhr im Großen Saal des Alten Lyzeums in Olpe. Der Vortrag des Sachverständige für den Insektenschutz Südwestfalen aus Eslohe ist Bestandteil der Reihe „Olpe biologisch“.


Jenke wird den Besuchern Tipps und Infos zum Thema artenschutzgerechter Umsiedlung geben, heißt es in der Ankündigung. Nach seinem rund 90-minütigen Vortrag wird der Referent zudem Fragen zu Bienen, Wespen und Hornissen beantworten und Tipps für den Alltag geben. Die Veranstaltung im Alten Lyzeum ist kostenlos.

Die Ankündigung: „Seit 1982 setzt sich der überregional gefragte Dozent und Fachpublizist Wolfgang Jenke für den Insektenschutz ein. In seinem Vortrag wird er von der letzten Erhebung zur „Roten Liste der gefährdeten Arten in NRW“ berichten. Mittlerweile sind viele der heimischen Tiere gefährdet, vom Aussterben bedroht oder bereits ausgestorben – darunter zirka 52 Prozent der Wildbienen und Wespen. Schuld daran ist hauptsächlich der Mensch, indem er auf vielfältige Weise in die Natur eingreift, Lebensräume zerstört und industrielle Schadstoffe freisetzt.
„Hohe Artenvielfalt schützt das Klima“
Böden, Moore und Meere speichern das klimaschädliche Treibhausgas CO2, Pflanzen nehmen ebenfalls große Mengen Kohlendioxid auf. Um die Artenvielfalt zu bewahren und zu erhöhen, sollten möglichst viele neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere geschaffen werden. Eine hohe Artenvielfalt in Flora und Fauna schützt und verbessert unser Klima. Es werden Hilfsmöglichkeiten für die bedrohte Insektenwelt vorgestellt.

Wegen des rapiden Rückgangs vieler Insektenarten, sind seit dem 12. Februar 2012 die bei uns heimischen Bienen- und Wespenarten in die Rote Liste NRW aufgenommen worden. Außerdem unterliegen alle Arten dem Bundesnaturschutzgesetz und sind nach dem allgemeinen bzw. besonderen Artenschutz geschützt. Eine Abtötung ganzer Kolonien darf nur noch in Ausnahmefällen (Notfällen) erfolgen.“
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