98 Grabmale müssen in Olpe und Sondern befestigt werden
Prüfung der Standsicherheit auf städtischen Friedhöfen
- Olpe, 11.10.2017
- Von Sven Prillwitz
Sven Prillwitz
Redaktion
Olpe. 98 Grabmale auf den städtischen Friedhöfen in Olpe und Sondern sind als „nicht standsicher“ eingestuft und mit einem entsprechen Aufkleber markiert worden. Per Schreiben fordert die Stadt die sogenannten „Nutzungsberechtigten“ dieser Grabstellen jetzt dazu auf, zeitnah für eine fachkundige Befestigung und eine entsprechende Bescheinigung zu sorgen. Das Schreiben löst vereinzelt Verwunderung aus.
„Besondere Vorschriften“ gebe es bei Grabplatten nicht – mit einer Ausnahme: Eine fachkundige Person muss es auch hier sein, die das Grabmal befestigt, und eine sachkundige Person muss die Standfestigkeit attestieren. Das kann laut Henkel ein Steinmetz sein, aber auch ein Maurer, „solange der bereit ist, die Standfestigkeit zu bescheinigen“. Deutlich strengere Regeln hingegen gälten beispielsweise für Grabsteine, die mit Verdübelungen befestigt werden müssen. In solchen Fällen seien Durchmesser und Länge der Dübel genau vorgegeben, so Henkel.
Eigentlich schreibt die „Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen“ (TA Grabmal) eine jährliche Prüfung vor. In Olpe werden die Grabmale aber nur alle zwei Jahre kontrolliert, „weil wir es noch nie erlebt haben, dass ein Stein so locker war, dass er umzufallen drohte“, sagt Henkel. Zudem würden die Angestellten, die auf dem Friedhof arbeiten, einen solchen Fall umgehend melden.
Vereinzelte Beschwerden oder Nachfragen wegen der Kosten oder wegen des vermeintlich ungefährlichen Standorts – etwa „ganz außen an der Hecke“ – seien bislang bei der Verwaltung eingegangen. Binnen weniger Wochen müssen die Nutzungsberechtigten eine Bescheinigung über die erfolgte Standsicherung nachweisen. Ansonsten drohen ein Bußgeld und ggf. die Haftung, sollte das nicht standsichere Grabmal Schäden oder Unfälle verursachen. Auch die Entfernung eines Grabmals ist in einem solchen Fall möglich.
„Einen solchen Fall gab es aber noch nie. Wir versuchen immer, solche Angelegenheiten im Gespräch vernünftig zu lösen“, sagt Henkel. Mit der Prüfung soll außerdem gewährleistet werden, dass die Grabmäler „dauernd in würdigem Zustand“ gehalten werden, heißt es im Schreiben der Stadt.
Das Prüfverfahren
„Die erforderliche Standfestigkeit ist gegeben, wenn das Grabmal unter Beachtung der gebotenen Vorsicht der geforderten Prüflast standhält und keine Schwankungen aufweist.“ (Zitat aus dem Schreiben der Stadt)
An der Oberkante des Grabmals (ab einer Höhe von mehr 50 Zentimetern, jedoch maximal auf einer Höhe des Males von 1,20 Meter über dem Fundament) wird ein Gerät angesetzt, an dem vorne ein „Stempel“ angebracht ist. Über diesen wird für zwei Sekunden ein Druck von rund 300 Newton (umgerechnet etwa 30 Kilogramm) auf das Grabmal ausgeübt.
Grabmale, die bis zu 50 Zentimeter hoch oder kleiner sind, sowie „aufgesetzte Teile über 1,20 Meter, jeweils ab Fundamentoberkante gemessen, sind optisch und von Hand auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Sie sind konstruktiv in ihrer Lage zu sichern.“ (Zitat aus dem Schreiben der Stadt)