Verbraucherzentrale Lennestadt warnt vor undurchsichtigen Handyverträgen

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  • Lennestadt, 15.03.2019
  • Von Sina Schneider
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    Redaktion

Am Weltverbrauchertag am Freitag, 15. März, warnt Anne Hausmann von der Verbraucherzentrale in Altenhundem vor undurchsichtigen Verträgen. von Sina Schneider
Am Weltverbrauchertag am Freitag, 15. März, warnt Anne Hausmann von der Verbraucherzentrale in Altenhundem vor undurchsichtigen Verträgen. © Sina Schneider

Altenhundem/Kreis Olpe. Die Verbraucherzentrale hat kürzlich in ganz NRW Mobilfunkanbieter stichprobenartig im Geschäft besucht und sich beraten lassen: Das Ergebnis ist ernüchternd. Von 301 Telefon-Shops haben nur 24 Prozent ein Produktinformationsblatt herausgegeben – und das nur auf Nachfrage. Anne Hausmann von der Verbraucherzentrale in Altenhundem hat ebenfalls vier Geschäfte im Kreis Olpe getestet.


„Die Verträge sind oft alles andere als transparent. Es werden Formulierungen benutzt, die Missverständnisse vorprogrammieren“, sagte die Leiterin der Verbraucherzentrale in Altenhundem am Freitag, 15. März, bei einem Pressegespräch.

Und das, obwohl mit dem Produktinformationsblatt sogar der Gesetzgeber für mehr Durchsicht sorgen wollte. Endpreis, Kündigungsfristen und Tarife müssen darauf strukturiert aufgeführt sein. Seit Mitte 2017 sind die Shop-Betreiber dazu verpflichtet, dieses Informationsblatt herauszugeben. Viele tun es laut Verbraucherzentrale aber nicht.
Undurchsichtige Verträge
In allen vier Geschäften habe sie dieses Blatt nicht bekommen, sagte Hausmann. Auf Nachfrage habe ein Shop es nicht ausdrucken können. Ein weiterer habe es nur nach Vertragsabschluss herausgeben wollen und die zwei anderen hätten gar nicht gewusst, wovon sie spreche, erzählt Hausmann.

„Mit so einem schlechten Ergebnis haben auch wir nicht gerechnet“, betonte die 39-Jährige. Viele Verbraucher haben auch ihre eigenen Erfahrungen mit der Verbraucherzentrale geteilt. Ergebnis: Undurchsichtige Verträge, die handschriftlich geschrieben wurden, sind keine Seltenheit. Oft unterschreibt der Kunde digital auf einem Pad und kann die Vertragsbedingungen später nicht mehr nachlesen.
Kein Widerrufsrecht
Auch mit Vergünstigungen in den ersten Monaten wird geworben. Diese Verträge sind laut Verbraucherzentrale danach meistens viel teurer - und das werde dem Kunden verschwiegen. Auch Zusatzkosten treiben den Vertragspreis schnell in die Höhe. „Es gab auch Fälle, bei denen ein Kunde nur eine Vertragsänderung wollte. Und plötzlich hatte er zwei Verträge“, erzählt Hausmann.

„Der Markt ist wesentlich komplizierter geworden. Der Kunde hat auch oft Beweisprobleme, wenn er einmal die Unterschrift geleistet hat. Wir fordern ein 14-tägiges Wiederrufrecht. Das gibt es bei Vertragsabschlüssen im Geschäft nämlich nicht“, warnt die Leiterin der Verbraucherzentrale.
Auf Produktinformationsblatt bestehen
Hausmann empfiehlt, immer auf das Produktinformationsblatt zu bestehen. Außerdem sollte der Kunde nicht einfach auf einem Pad unterschreiben. Die Verbraucherzentrale in Altenhundem berät bei Vertragsproblemen und hilft in rechtlichen Fragen.
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