kfd setzt sich für Lohngleichheit ein

Bezirk Elspe unterstützt Brief des Bundesverbands


 von Symbol © simontk / lia
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Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) macht sich für das Entgeltgleichheitsgesetz von Bundesfamilienministerin Schwesig stark. Der in der Kolation verhandelte Entwurf sieht unter anderem ein Auskunftsrecht für alle Beschäftigten vor – unabhängig von der Größe des Betriebes. In einem Brief hat der Bundesverband der kfd sich daher an Bundeskanzlerin Merkel gewandt, um in den aktuellen Verhandlungen Stellung zu beziehen. Die kfd im Bezirk Elspe (lennestadt und Kirchhundem) unterstützt das Schreiben.


„Das Tabu, über das Gehalt zu reden, muss endlich gebrochen werden. Anders haben Frauen keine Chance, gerade in kleineren und mittleren Betrieben den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit zu erhalten wie Männer“, so Maria Theresia Opladen, Bundesvorsitzende der kfd. „Deshalb brauchen wir ein Entgeltgleichheitsgesetz. Es muss einen individuellen Auskunftsanspruch für alle Betriebe enthalten, sonst ist es für Frauen sinnlos.“ Seit Jahren setze die kfd sich für Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern ein. So engagierten sich zahlreiche der rund 500.000 kfd-Mitglieder beim jährlich stattfindenden „Equal Pay Day“, dem internationalen Aktionstag, der auf die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern verweist. Als Ursachen für die Lohnlücke von 22 Prozent in Deutschland gelten vermehrte Teilzeitarbeit und schlechtere Bezahlung der sogenannten „typischen Frauenberufe“. Doch auch innerhalb der privaten Betriebe würden Frauen und Männer für die gleiche Arbeit unterschiedlich entlohnt. Die Mehrzahl der Frauen gehöre zu den 25 Millionen Beschäftigten, die in kleinen und mittleren Betrieben arbeiten, in denen es beim Lohn oft keine Tarifbindung gebe.
Gesetz ein „wichtiger Schritt zur Überwindung der Lohnlücke"
„Wenn Frauen aber gar nicht wissen, dass sie schlechter als die Kollegen bezahlt werden, können sie sich auch nicht dagegen wehren und ein faires Gehalt fordern“, so Opladen weiter. „Das Entgeltgleichheitsgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Überwindung der eklatanten Lohnlücke von 22 Prozent zwischen Frauen und Männern in Deutschland“. Am 1. Juni 2013 verabschiedete die kfd-Bundesversammlung das Positionspapier „Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf“. Grundlage ist der erste Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, der erstmals den gesamten Lebensverlauf von Frauen und Männern in den Blick nimmt. Durch diese ganzheitliche Perspektive würden langfristige Folgen von Entscheidungen in einzelnen Lebensabschnitten deutlich. Die kfd setzt sich für grundlegende Veränderungen ein, etwa zum Thema „Gleichstellungsorientierte Unternehmen“. Das Positionspapier als Download:
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