Gnadenfrist bis Ende August

Stadt kündigt Kontrolle des Hundebestands an / Bußgeld bei Meldeverstoß


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Die Stadt Lennestadt kündigt an, den Hundebestand flächendeckend überprüfen und mit den vorliegenden Anmeldungen abgleichen zu wollen. Bis zum 31. August nimmt die Verwaltung Nachmeldungen zur Hundesteuer entgegen. Danach kann es bei Meldeverstößen teuer werden.


Die Dunkelziffer von nicht angemeldeten Hunden liege zwischen 15 und 25 Prozent. Das hätten Erhebungen in anderen Kommunen ergeben, teilt die Stadt in einer Presseerklärung mit. Im Sinne der Gleichbehandlung und der Steuergerechtigkeit dürfe die Stadt solche Verfehlungen nicht dulden und kündigt aus diesem Grund die Kontrollen an. Bis zum 31. August 2015 können Hundebesitzer ihre Tiere bei der Stadt nachträglich anmelden, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Wer danach bei einer örtlichen Überprüfung auffällt, weil er keine Hundesteuer zahlt, müsse neben der Nacherhebung der Gebühren auch mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen, erklärt die Stadt.
Anmeldung ist online möglich
Ein Formular zur Anmeldung der Hundesteuer steht online auf der Homepage der Stadt (lennestadt.de) unter den Rubriken "Bürgerservice" und "Bürgerinformationssystem" zur Verfügung. Darüber hinaus sind Anmeldungen auch telefonisch unter der Rufnummer 02723/608206, persönlich beim Bereich Steuern und Finanzen oder per E-Mail möglich (m.schuette@lennestadt.de). Über die Hundesteuer werden unter anderem Hundestationen finanziert, an denen so genannte Kotbeutel kostenlos erhältlich sind. 39 Stationen gibt es im gesamten Stadtgebiet, weitere sind geplant. Anregungen für die Aufstellung weiterer Stationen nimmt die Stadt entgegen. (LP)
Die Hundesteuersätze
• Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund 72 Euro jährlich. Bei zwei Hunden werden jeweils 84 Euro pro Tier und Jahr fällig, bei drei und mehr Hunden jeweils 96 Euro. • Für bestimmte Hunderassen (gefährliche Hunde) gelten besondere Steuersätze. • Die Hundesteuersatzung der Stadt Lennestadt sieht zudem verschiedene Möglichkeiten der vollständigen Befreiung oder der teilweisen Ermäßigung vor. Informationen dazu gibt es beim Bereich Steuern und Finanzen der Stadt.
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