Bewährung für Exhibitionist: „Passiert das nochmal, gehen Sie in den Knast“

Meggener vermindert schuldfähig


  • Lennestadt, 17.11.2020
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Wegen Exhibitionismus und Hausfriedensbruch wurde ein 55-Jähriger im Lennestädter Amtsgericht verurteilt.  von Nicole Voss
Wegen Exhibitionismus und Hausfriedensbruch wurde ein 55-Jähriger im Lennestädter Amtsgericht verurteilt. © Nicole Voss

Grevenbrück. Zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstraße in Höhe von 25 Tagessätzen verurteilte das Lennestädter Amtsgericht am Dienstag, 17. November, einen 55-jährigen Meggener wegen Exhibitionismus und Hausfriedensbruch.


Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Die Kontaktaufnahme zu einem Bewährungshelfer und dem sozialpsychiatrischen Dienst sind dabei verpflichtend. Richter Stephan Schmelzer erklärte dem vermindert schuldfähigem Angeklagten das Urteil und wie es dazu kam: „Was Sie getan haben, war nicht richtig. Sie haben die Nachbarschaft und die Schüler in Angst und Schrecken versetzt. Das war böse. Das macht man nicht. Passiert das nochmal, gehen Sie in den Knast.“

Dem Frührentner, der im Schlafanzug und mit Hausschuhen vor Gericht erschienen war, wurden Exhibitionismus und Hausfriedensbruch in sechs Fällen zu Last gelegt. Drei der sechs Anklagepunkte, die sich nicht strafverändernd ausgewirkt hätten, wurden fallen gelassen. Er hatte im März und April 2019 in unterschiedlichen Situationen Frauen aufgelauert, sich vor ihnen entblößt und sie gefragt: „Wie kriege ich den Samen hier raus? Du bist eine Frau, du musst das wissen!“

Mehrfach an Grundschule aufgehalten

Zudem hatte er sich wiederholt an der Meggener Grundschule aufgehalten, an der ihm bereits Haus- und Schulhofverbot erteilt worden ist. Eine Beleidigung gegenüber den Frauen, wie von der Staatsanwältin Natascha Müller-Lück eingebracht, konnte Richter Schmelzer nicht erachten und äußerte seine Bedenken, dass der Angeklagte bei seinen intellektuellen Fähigkeiten überhaupt soweit gedacht habe.

Mit dem Urteilsspruch folgte der Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft und räumte – basierend auf einem psychiatrischen Gutachten - verminderte Schuldfähigkeit, durch verminderte Intelligenz ein. Pflichtverteidiger Söbke hatte auf eine viermonatige Bewährungsstrafe plädiert.

Teilnahmslosigkeit bei Urteil

Der Angeklagte war zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er nahm das Urteil teilnahmslos und apathisch hin und reagierte auf Nachfrage des Richters, ob er was fragen möchte, mit einem „Bitte, Nein.“ Auch nach den Aussagen der Zeuginnen zeigte er keine Regung.

Der Gutachter diagnostizierte, dass der Angeklagte seinen Alltag überwiegend selbstständig organisiere. Jedoch lägen bei ihm Defizite vor. Er habe noch keine Partnerin gehabt, hätte gerne eine, schaue Pornos und es errege ihn, wenn er sich ausziehe.

Zeuginnen angewidert

Der Gutachter beschrieb den 55-Jährigen als stumpf, arglos und naiv. Er habe eine Verhaltensstörung sexueller Natur und Hemmungsdefizite. Sich unbekleidet zu zeigen, sei seine Art, seiner Sexualität Ausdruck zu verleihen. Er wisse jedoch, dass das verboten sei. Anhaltspunkte, dass er Frauen ungewollt anfasse, gebe es keine. Die Zeuginnen, unter ihnen eine zur Tatzeit 13-Jährige und eine 17-Jährige, fühlten sich angewidert, verschreckt und angeekelt.

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