Anmeldung zur Einschulung für 2020 in Lennestadt beginnt

Ganztagsangebot wird erweitert


 von Symbol Unsplash/Element5 Digital
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Lennestadt. Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014 geboren sind, werden am 1. August 2020 schulpflichtig und sind daher von den Erziehungsberechtigten zum Besuch der Grundschule anzumelden. Die Anmeldeverfahren finden in der zweiten Oktoberwoche und der ersten Novemberwoche statt. Eine entsprechende Einladung erfolgt durch die jeweils dem Wohnort nächstgelegene Schule.


Die Wahl der Grundschule und der Schulart (Gemeinschaftsgrundschule oder Kath. Bekenntnisschule) steht den Erziehungsberechtigten frei. Nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegen Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde, sofern dies im Rahmen der Aufnahmekapazitäten möglich ist.

Die Schulleitung der jeweiligen Schule entscheidet über die Aufnahme des Kindes.  Nach wie vor besteht die Möglichkeit, dass Kinder, die nach dem Stichtag 30. September 2014 geboren worden sind, auf formlosen Antrag vorzeitig eingeschult werden.  
Fünf Grundschulen im Stadtgebiet
Die Stadt Lennestadt unterhält im Stadtgebiet insgesamt fünf Grundschulen an acht Standorten. Neben einer Betreuung bis 13 Uhr, die an allen Grundschulen angeboten wird, besteht an der Agatha-Schule in Altenhundem und an der Franziskus-Schule in Meggen auch für Schüler aus anderen Ortsteilen die Möglichkeit der Ganztagesbetreuung.

Die Stadt Lennestadt wird das Ganztagsbetreuungsangebot mit Beginn des Schuljahres 2020/21 erweitern. Am Hauptstandort Elspe und Teilstandort Oedingen der Oene-Elspe-Tal Schule wird eine Ganztagsbetreuung eingerichtet, ebenso  am Teilstandort der Franziskus-Schule in Maumke. Damit begegnet die Stadt Lennestadt dem zusätzlichen Bedarf an Ganztagsbetreuungsplätzen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Persönliche Anmeldung
Zur Anmeldung des schulpflichtigen Kindes ist eine persönliche Vorstellung bei der Schulleitung erforderlich. Ein entsprechender Geburtsnachweis (Familienstammbuch oder Geburtsurkunde) ist am Tag der Anmeldung mitzubringen.
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