Anmeldung der Lernanfänger für das Schuljahr 2018/2019

Fünf Schulen an acht Standorten in Lennestadt


Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2011 und dem 30. September 2012 geboren sind, werden am 1. August 2018 schulpflichtig von Patricia Korn
Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2011 und dem 30. September 2012 geboren sind, werden am 1. August 2018 schulpflichtig © Patricia Korn

Lennestadt. Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012 geboren sind, werden am 1. August 2018 schulpflichtig und sind daher von den Erziehungsberechtigten zum Besuch der Grundschule anzumelden. Die Wahl der Grundschule und der Schulart (Gemeinschaftsgrundschule oder Katholische Bekenntnisschule) steht den Erziehungsberechtigten frei.


Nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegen Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde, sofern dies im Rahmen der Aufnahmekapazitäten möglich ist. Die Schulleitung der jeweiligen Schule entscheidet über die Aufnahme des Kindes.

Nach wie vor besteht die Möglichkeit, dass Kinder, die nach dem Stichtag 30. September 2012 geboren worden sind, auf formlosen Antrag der Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Schulleitung vorzeitig eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen. 

Die Stadt Lennestadt unterhält im Stadtgebiet insgesamt fünf Grundschulen an acht Standorten. Bei der St. Nikolaus-Schule in Grevenbrück und bei der Marien-Schule Saalhausen handelt es sich um Gemeinschaftsgrundschulen, die übrigen Schulen sind katholische Bekenntnisschulen.
Zwei Ganztagsschulen
Neben der Betreuung „Schule von 8 bis 1“, die an allen Grundschulen angeboten wird, besteht an der Agatha-Schule in Altenhundem und an der Franziskus-Schule in Meggen auch für Schüler aus anderen Ortsteilen die Möglichkeit der Ganztagesbetreuung.

Die Anmeldeverfahren finden in der zweiten Oktoberwoche und der zweiten Novemberwoche statt. Eine entsprechende Einladung erfolgt durch die jeweils dem Wohnort nächstgelegene Schule. Zur Anmeldung des schulpflichtigen Kindes ist eine persönliche Vorstellung bei der Schulleitung erforderlich. Ein entsprechender Geburtsnachweis (Familienstammbuch oder Geburtsurkunde) ist am Tag der Anmeldung mitzubringen.
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