Worauf Nutzer beim Messenger-Wechsel achten sollten

WhatsApp-Alternativen


Die Verbraucherzentrale informiert über Alternativen zu WhatsApp und was dabei zu beachten ist. von Verbraucherzentrale NRW
Die Verbraucherzentrale informiert über Alternativen zu WhatsApp und was dabei zu beachten ist. © Verbraucherzentrale NRW

Kreis Olpe. Bis zum 15. Mai gibt es „Gnadenfrist“ – dann soll jeder Nutzer von WhatsApp den geänderten Nutzungsbedingungen und Datenschutzregeln zugestimmt haben. Wenn nicht, wird das Konto inaktiv, kündigt WhatsApp an. Die Verbraucherzentrale NRW informiert über mögliche Alternativen zum Messenger.


Inaktiv bedeutet, dass Anwender für einige Wochen noch Anrufe erhalten und über neue Nachrichten informiert werden. Sie sollen aber nicht mehr in der Lage sein, empfangene Nachrichten zu lesen oder eigene zu verschicken. Nach 120 Tagen werden ihre Konten dann voraussichtlich komplett gelöscht.

Wer dem Messenger aus dem Facebook-Konzern schon vorher den Rücken kehren will, sollte nicht einfach nur die App löschen. Denn auch ohne sie bleibt das Konto bestehen. Um den Dienst zu verlassen, tippen Anwender in den Einstellungen auf „Account“ und dort auf „Meinen Account löschen“.

Aber welche Alternativen gibt es? Die Verbraucherzentrale NRW hat sich die Apps Facebook Messenger, Ginlo, Signal, Skype, Telegram, Threema, WhatsApp und Wire angesehen und zeigt Unterschiede.
  • In welchem Land werden die Server betrieben? Nachrichten werden nicht direkt von einem Smartphone zum anderen geschickt. Tatsächlich schicken Nutzer die Inhalte an Server, die sie an die Empfänger weiterleiten. Die Standorte dieser Server sagen etwas über das Datenschutz-Niveau aus. WhatsApp, Facebook, Skype und Telegram geben weltweite Serverstandorte an, Signal verarbeitet die Nutzerdaten in den USA. Ginlo ist der einzige Messenger im Vergleich, dessen Server laut Betreiber ausschließlich in Deutschland stehen, Threema und Wire geben die Schweiz und die EU als Standorte an.
  • Welche Daten werden abgefragt? Die eigene Handynummer ist bei vielen Apps Pflicht. Ausnahmen sind der Facebook Messenger, Skype, Threema und Wire. Noch kritischer zu bewerten ist es, wenn eine App zwingend auf das Adressbuch zugreifen will. Denn damit stellt man den Anbietern die Kontaktdaten von Verwandten, Freunden, Bekannten und Geschäftspartnern zur Verfügung – in der Regel ohne zu wissen, ob die damit einverstanden sind. In Versuchen ließen sich bei Telegram und WhatsApp keine neuen Chats eröffnen, wenn man nach der Installation den Zugriff auf die Kontakte verweigerte.
  • Was sehen andere Nutzer? Neben der Frage, was Anbieter über ihre Nutzer erfahren können, steht auch noch die Frage, was andere Anwender über einen sehen und erfahren können. So verraten schon Profilbild, Aktivitätsstatus, Lesebestätigungen und die Info, ob jemand tippt, einiges über Lebensgewohnheiten. Während Profilbilder bei keinem der verglichenen Messenger Pflicht sind, können andere Infos nur bei einigen abgeschaltet werden. WhatsApp zum Beispiel ermöglicht das Abschalten der Angabe, wann man zuletzt online war. „Tippt gerade“ oder der Online-Status, der anzeigt, ob jemand gerade aktiv ist, sind dort nicht abschaltbar und Lesebestätigungen lassen sich nur für Einzel-Chats deaktivieren.
  • Wer hat Zugriff auf Nachrichten-Inhalte? Viele Messenger arbeiten mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen. Das bedeutet, dass bei richtiger technischer Umsetzung die Nachrichten nur von Absendern und Empfängern gelesen werden können, aber nicht vom Anbieter oder jemandem, der Zugriff auf die Server hat. Solche Verschlüsselungen bieten Ginlo, Signal, Threema, WhatsApp und Wire standardmäßig. Bei Telegram muss sie aktiviert werden und ist nicht für Gruppen-Chats verfügbar. Gleiches gilt für Skype und den Facebook Messenger.


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