Was zu tun ist, wenn der Energieversorger die Belieferung einstellt

Verbraucherzentrale gibt Tipps und Handlungsempfehlungen


Die Verbraucherzentrale Lennestadt gibt Tipps wie man vorgeht wenn die Energieversorger die Belieferung einstellen. von privat
Die Verbraucherzentrale Lennestadt gibt Tipps wie man vorgeht wenn die Energieversorger die Belieferung einstellen. © privat

Kreis Olpe. In den vergangenen Wochen haben einige Strom- und Gasanbieter ihren Kunden mitgeteilt, dass sie trotz bestehender Verträge die Belieferung einstellen. Wichtig dabei ist, dass Betroffene nicht von heute auf morgen ohne Strom oder Gas dastehen. Der örtliche Grundversorger übernimmt in diesem Fall die Strom- oder Gaslieferung. Was darüber hinaus zu beachten ist und was Verbraucher bei einem angekündigten Belieferungsstopp ihres Energieversorgers unternehmen können, zeigt die Verbraucherzentrale NRW mit ihren Tipps.


Der Grundversorger ist der Energielieferant, der in einem bestimmten Netzgebiet die meisten Kunden beliefert. Häufig sind das die örtlichen Stadtwerke. Der entsprechende Grundversorger lässt sich über den Netzbetreiber erfragen, der auf jeder Energierechnung ausgewiesen ist. Für Strom und Gas kann es in einem Liefergebiet unterschiedliche Grundversorger geben.

Unterschiede der Ersatz- und Grundversorgung beachten

Der Grundversorger übernimmt zunächst die sogenannte Ersatzversorgung. Diese sichert bei unklarer Versorgungslage die Energielieferung für drei Monate. Ob eine Ersatzversorgung vorliegt, bewertet der Netzbetreiber. Ansonsten erhalten Betroffene einen Tarif in der Grundversorgung und sollten sich bei Unklarheiten an ihren Netzbetreiber oder Grundversorger wenden.

Die Ersatzlieferung darf von Kunden fristlos gekündigt werden. Nach Ablauf von drei Monaten in der Ersatzversorgung erhalten Betroffene automatisch den Grundversorgungstarif. Dieser lässt sich jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Zahlung an bisherigen Anbieter einstellen

Sind Verbraucher von ihrem Netzbetreiber darüber informiert worden, dass sie vom örtlichen Grundversorger beliefert werden, ist Folgendes zu tun: Die Einzugsermächtigung gegenüber dem bisherigen Anbieter ist schriftlich zu widerrufen bzw. ein möglicher Dauerauftrag zu kündigen. Darüber hinaus sollte der Zählerstand zum mitgeteilten Belieferungsende selbst abgelesen und dem Netzbetreiber und Grundversorger mitgeteilt werden.

Haben Kunden die Information über die Einstellung der Belieferung erhalten, ist dem alten Anbieter schriftlich mitzuteilen, dass man die Kündigung, die Ankündigung der Einstellung der Belieferung und die Belieferungseinstellung für nicht zulässig hält. Ebenso sollte erklärt werden, dass man sich die Geltendmachung eines Schadensersatzes wegen einer Vertragspflichtverletzung vorbehalte.

Neuen Anbieter finden

Empfehlenswert ist, bereits frühzeitig die Ersatz- bzw. Grundversorgung zu kündigen und zügig in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Neben dem Preis bei Gas- und Stromtarifen sind zudem kurze Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen zu beachten. Bei der Suche nach einem neuen Energieversorger sind Tarifvergleichsportale im Internet hilfreich und bieten eine erste Orientierung.

Verbraucherzentrale Lennestadt

Beratungen und rechtliche Hilfestellung bietet die örtliche Beratungsstelle für den Kreis Olpe per E-Mail, lennestadt@verbraucherzentrale.nrw, oder per Tel.: 02723/719570, an. Die Verbraucherzentrale ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag: 9 bis 13 Uhr & 14 bis 18 Uhr

Dienstag: 9 bis 16 Uhr

Donnerstag: 9 bis 13 Uhr & 14 bis 18 Uhr

Freitag: 9 bis 13 Uhr

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