Was Chef und Kollegen nicht sehen wollen

Benimmregeln für die Weihnachtsfeier


Trotz Party-Stimmung: Auch auf der Weihnachtsfeier kommt es auf gutes Benehmen an. von Symbol © pressmaster / lia
Trotz Party-Stimmung: Auch auf der Weihnachtsfeier kommt es auf gutes Benehmen an. © Symbol © pressmaster / lia

Bevor es zum Jahresende im Kreise der Lieben besinnlich wird, geht es in der Regel im Kreise der Arbeitskollegen einmal hoch her: Die Zeit vor dem frohen Fest ist auch die Zeit der betrieblichen Weihnachtsfeiern. Damit die feuchtfröhliche Runde mit dem Chef, dem Vorstand und den Kollegen nicht zum Fiasko wird, gibt´s hier ein paar Tipps für ein angemessenes Verhalten.


• Für die Wahl des richtigen Outfits gilt grundsätzlich: Der Anlass entscheidet. Bei Zweifeln am besten vorab im Betrieb nachfragen, um auf Nummer sicher zu gehen.
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Was Chef und Kollegen nicht sehen wollen
• Eine Feier mit den Kollegen bietet grundsätzlich die Möglichkeit, auch mit Leuten ins Gespräch zu kommen, zu denen man sonst eher weniger oder gar keinen Kontakt. Auch der Chef oder Vorstandsmitglieder dürfen angesprochen werden. Aber Achtung: Profilierungssucht oder der Wunsch, künftig mehr zu verdienen, haben auf der Weihnachtsfeier nichts verloren. • Das Bier wartet gezapft auf Tabletts, das Büffet ist angerichtet – und doch sollte man erst zugreifen, wenn der Chef die Freigabe erteilt hat. Ihm obliegt die Rolle des Gastgebers. Daher kommt es auch nicht gut an, sich auffällig oder häufig über das Essen oder die Getränke zu beschweren. • Weder „Fressmaschinen“, die das Essen bis unter die Decke auf ihrem Teller stapeln, noch unter Alkoholeinfluss schwankende, lallende, grölende und womöglich sogar grapschende Kollegen sind gern gesehen und hinterlassen schlimmstenfalls einen bleibenden schlechten Eindruck. Also: Lieber in Maßen genießen. • Den Chef auf Eigeninitiative hin zu duzen, kommt in der Regel nicht gut an. Deshalb gilt: Der Ranghöhere bietet das Du an, nicht andersrum. Sollte das Du nach einer feuchtfröhlichen Runde im Büro oder in der Firma wieder zum Sie werden, hat der Arbeitgeber das zu akzeptieren. • Ja, es darf geflirtet werden. Aber Vorsicht: Die Kollegen (und natürlich Ihr Chef) kennen Sie und ihren Familienstand. Aus einem Kuss, einer Fummelei oder sogar einen heißen Nacht können in Windeseile Gerüchte werden, die sich zu Ihrem Nachteil auswirken können. • Gesetzlich ist es nicht eindeutig geregelt, ob die Teilnahme an einer betrieblichen Weihnachtsfeier verpflichtend ist. Während der Arbeitszeit ist die Anwesenheit Pflicht, entweder bei der Feier oder in der Arbeitsstätte. Für die Sause nach Feierabend gilt: Wer – ohne guten Grund – nicht hingeht, signalisiert potentielles Desinteresse.
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