Was Bankkunden zum Jahreswechsel beachten müssen

Kontonummer hat ausgedient


Das neue Jahr bringt einige Neuerungen mit sich. Das teilt die Volksbank Bigge-Lenne mit.
Das neue Jahr bringt einige Neuerungen mit sich. Das teilt die Volksbank Bigge-Lenne mit.

Das neue Jahr bringt einige Neuerungen mit sich, das teilt die Volksbank Bigge-Lenne mit. Alle Steuerzahler profitierten von der Anhebung der Grundfreibeträge zur Einkommensteuer. Familien dürften sich über einen höheren Kinderfreibetrag sowie über mehr Kindergeld freuen. Älteren Generationen steht die höchste Rentenerhöhung seit mehr als 20 Jahren in Aussicht.


Ab dem 1. Januar 2016 muss auf dem Freistellungsauftrag auch die Steueridentifikationsnummer verzeichnet sein. Sparer können den Dezember nutzen, um sich zu erkundigen, ob sie ihre Steueridentifikationsnummer eventuell nachtragen müssen. Generell können nur ältere Freistellungsaufträge betroffen sein, da die Steuer-ID seit dem 1. Januar 2011 schon zwingend bei neuen Freistellungsaufträgen angegeben werden muss. Unabhängig von der Steuer-ID sollten Sparer und Anleger mit mehreren Bankverbindungen vor dem Jahreswechsel ihre Freistellungsaufträge prüfen: Sind die vom Steuerabzug frei gestellten Beträge auf Konten und Depots noch optimal aufgeteilt? Eventuell kann eine neue Aufteilung sinnvoll sein, bevor die ersten Kapitalerträge 2016 gutgeschrieben werden.
IBAN verwenden
Ab dem 1. Februar 2016 müssen auch Privatpersonen die IBAN (International Bank Account Number) bei SEPA-Zahlungen verwenden. Bankkunden finden ihre IBAN auf dem Kontoauszug bzw. im Online-Konto und auch auf ihrer girocard (früher ec-Karte). Die internationale Kontonummer beginnt mit der Länderkennung (DE für Deutschland) und einer zweistelligen Prüfzahl. Dann folgen die achtstellige Bankleitzahl und die zehnstellige Kontonummer. Die BIC (Bank Identifier Code, auch SWIFT-Code genannt) muss bereits seit dem 1. Februar 2014 bei Zahlungen innerhalb Deutschlands nicht mehr angegeben werden. Ab dem 1. Februar 2016 entfällt sie auch bei grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU, Island, Liechtenstein und Norwegen). Benötigt wird die BIC dann nur noch bei Auslandsüberweisungen, also bei Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (zum Beispiel auch in die Schweiz und nach Monaco).
Riester-Zulagen sichern
Wer in einen Riester-Vertrag spart, sollte prüfen, ob die Einzahlungen ausreichen, um die volle staatliche Zulage (ggf. zuzüglich Kinderzulagen) zu erhalten. Die volle Förderung gibt es nur, wenn in dem Jahr mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt wurden. Sinnvoll ist es, einen sogenannten Dauerzulagenantrag bei der Bank oder Versicherung zu stellen.
Kostenlose Sondertilgung nutzen
Noch bis zum Jahresende können Immobilienbesitzer, die im Rahmen ihres Hypothekenkredits eine jährliche Sondertilgung vereinbart haben, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Dies lohnt sich immer dann für Kreditnehmer, wenn der vereinbarte Kreditzins höher ist als der Zinsertrag für Geldanlagen. Weitere Informationen und Auswirkungen zu Gesetzesänderungen, die den Einzelnen persönlich betreffen, liefert die aktuelle Broschüre VR-Aktuell, die ab sofort in allen Filialen kostenlos ausgehändigt wird. (LP)
Artikel teilen: