Spaß, Sport und Erholung an der Talsperre

Ruhrverband listet Badestellen und Regeln auf


 von Symbol Matthias Clever
© Symbol Matthias Clever

Zu Beginn der Sommerferien weist der Ruhrverband auf eine interaktive Karte hin, die einen Überblick über die ausgewiesenen Badestellen in der Region liefert. Darunter sind auch die Bigge- und die Listertalsperre.


Die Ruhrverbands-Seen seien für Wanderer, Radfahrer, Angler, Taucher, Ruderer, Paddler sowie Surfer und Segler „attraktive Naherholungsziele“. Allerdings gelte es hier einige Spielregeln zu beachten, weil die Seen „vielfältige Aufgaben im Bereich der Wasserversorgung, des Hochwasserschutzes, der Erzeugung regenerativer Energie und des Naturschutzes“ zu erfüllen hätten. Neben den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen müsse auch die Freizeitordnung des Ruhrverbands für die Talsperren beachten werden; die Regeln sind sowohl auf der Internetseite abrufbar als auch an Schilder rund um die Talsperren erkennbar.
● Angelerlaubnisscheine sind als Tages-, Zweitages-, Wochen- oder Jahresscheine bei den Tourismusbüros im Verbandsgebiet, in Angelgeschäften sowie an ausgewählten Kiosken und Tankstellen rund um die Talsperren erhältlich. ● Besondere Vorsicht ist in den Wäldern rund um die Talsperren geboten: Gerade im Sommer besteht extreme Waldbrandgefahr. Es ist verboten, dort zu grillen, Lagerfeuer anzuzünden oder die Wälder durch brennende Gegenstände zu gefährden. Der Wald reguliert den Wasserhaushalt auf natürliche Weise und nützt der Wasserqualität in den Talsperren. ● Alle Besucher der Talsperren sollten so rücksichtsvoll sein, alles, was sie zu ihrem Ausflug mitgebracht haben, nachher auch wieder mitzunehmen. Herumliegender Müll verschandelt nicht nur das Landschaftsbild, sondern verschmutzt auch die Gewässer. (Quelle: Pressemitteilung des Ruhrverbands vom 7. Juli 2016)
Wer wissen möchte, an welchen Talsperren und Badestellen das Baden möglich ist, kann sich auf der Homepage des Ruhrverbands orientieren (siehe Link). Auch entsprechende Beschilderungen an den Seen und die jeweiligen Touristik GmbHs geben Auskunft. Außerhalb der ausgewiesenen Bereiche darf nicht geschwommen werden. (LP)
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