Ruhrverband gewährleistet Ver- und Entsorgungssicherheit

Mehrstufiger Pandemieplan


Die Talsperren des Ruhrverbands sichern die kontinuierliche Versorgung mit Trinkwasser. von Symbol Nils Dinkel
Die Talsperren des Ruhrverbands sichern die kontinuierliche Versorgung mit Trinkwasser. © Symbol Nils Dinkel

Kreis Olpe. Mit seinen insgesamt über 800 wasserwirtschaftlichen Anlagen, darunter Kläranlagen und Pumpwerke zur Abwasserbehandlung und Talsperren zur Sicherung der Wasserversorgung, gehört der Ruhrverband zu den Einrichtungen der so genannten kritischen Infrastruktur, deren Funktionieren auch in der gegenwärtigen Coronakrise gewährleistet bleiben muss.


Schon zu einem frühen Zeitpunkt wurde daher ein hausinterner Krisenstab gebildet, der auf Basis der tagesaktuellen Entwicklungen entscheidet, welche Maßnahmen des mehrstufigen Pandemieplans in Kraft gesetzt werden müssen, damit der Ruhrverband seine gesetzlichen Aufgaben im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge auch in den kommenden Wochen und Monaten erfüllen kann.

Den mehr als 1.000 Beschäftigten des Ruhrverbands kommt dabei eine besondere Rolle zu, betont der Vorstandsvorsitzende Prof. Norbert Jardin. „In dieser außergewöhnlichen Krisensituation gibt es viele Menschen, deren Arbeit für unser aller Wohlergehen und für den Erhalt der gesellschaftlichen und sozialen Ordnung von immenser Bedeutung ist. Unsere Kollegen gehören dazu!“

Um Infektionsketten so gut wie möglich zu unterbinden, arbeiten die Teams auf den Betriebsanlagen im rollierenden Zweischichtbetrieb. Viele Beschäftigte in der Verwaltung erledigen unterdessen ihre Aufgaben vom Homeoffice aus, um die direkten Kontakte untereinander auf das absolut notwendige Mindestmaß zu reduzieren. So wird sichergestellt, dass der Ruhrverband seine gesetzlichen Kernaufgaben auch weiterhin erfüllen kann.
Keine Führungen auf technischen Anlagen
 

Bereits vor dem Inkrafttreten entsprechender behördlicher Anweisungen hatte der Ruhrverband alle geplanten Veranstaltungen abgesagt und Führungen auf seinen technischen Anlagen bis auf Weiteres ausgesetzt. Für die Freizeitnutzung an den Talsperren und Stauseen gibt es keine besonderen Regelungen. Der Ruhrverband weist jedoch ausdrücklich auf die von der nordrhein-westfälischen Landesregierung erlassenen Beschränkungen hin.
Artikel teilen: