Reisen in Zeiten von Corona: Eine Expertin im Interview

Gespräch mit Anne Hausmann von der Verbraucherzentrale


  • Kreis Olpe, 13.08.2020
  • Von Anna Neus
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    Anna Neus

    Redaktion

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Kreis Olpe/Lennestadt. Viele Urlaubsreisen mussten in diesem Sommer aufgrund der Corona-Pandemie storniert werden. Viele Betroffene haben sich an die Verbraucherzentrale in Lennestadt gewandt, um eine Lösung für ihr Problem zu finden. LokalPlus hat mit Leiterin Anne Hausmann gesprochen: Was war los im Corona-Chaos?


Reisen in Zeiten von Corona – wie ist der Sommer gelaufen?

Zahlen liegen mir hierzu nicht vor. Viele Verbraucher haben sich bei uns erkundigt, unter welchen Bedingungen sie ihren Urlaub kostenfrei stornieren können und wie sie dabei vorgehen müssen.

Mit welchen Problemen haben sich die Verbraucher an Sie gewandt?

Probleme gab es dabei, wenn der Reiseveranstalter einer kostenfreien Stornierung nicht zustimmen wollte, obwohl die Voraussetzungen dafür vorlagen. Weiterhin gab es viele Anfragen, weil die Fluggesellschaften oder die Reiseveranstalter die Kosten nach Absage der Reise oder des Flugs nicht zurückzahlen und auf Nachfragen einfach nicht mehr reagieren.
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Ab wann kann man eine Reise kostenlos stornieren?

Eine Reise ist kostenlos stornierbar, wenn unvermeidbare außergewöhnliche Umstände zum Zeitpunkte der Reise am Reiseort vorherrechen. Eine Reisewarnung ist dafür immer ein starkes Indiz. Es könnten aber auch andere Gründe dafür sprechen, ohne dass eine Reisewarnung besteht, z.B. bei Einreisebeschränkungen oder Quarantäneauflagen im Reiseland.

Weiterhin kann storniert werden, wenn aufgrund von Hygieneauflagen wesentliche Reiseleistungen nicht mehr angeboten werden, z.B. es wurde eine Wellnessreise gebucht, die Wellnessbereiche sind aber vor Ort alle geschlossen. Hier muss immer eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden. Kleinere Einschränkungen führen eventuell dazu, dass der Reisepreis gemindert werden kann, berechtigen aber nicht zur kostenfreien Stornierung.
Viele Fragen rund um die Türkei
Welche Länder sind bzw. waren besonders betroffen?

Durch den Wegfall der Reisewarnung für die meisten EU-Staaten waren viele Verbraucher verunsichert. Die meisten Verbraucher, die sich bei uns gemeldet haben, wollten ihre Reisen stornieren und sich erkundigen, wie sie vorgehen müssen. Viele Anfragen drehen sich um Reisen in die Türkei, im Wesentlichen ob kostenfrei storniert werden kann, aber auch zu den Einreisebestimmungen und der Testpflicht.

Sehr viele Beschwerden erreichen uns, weil die Reiseveranstalter und Online-Reisebüros nicht erreichbar sind und die Verbraucher keine Informationen bekommen, ob und wie ihre Reise stattfinden wird. Hier geht es auch um Reisen, die für September oder Oktober gebucht wurden. Teilweise, weil hier Umbuchungen in andere Hotels vorgeschlagen werden oder andere Flugzeiten von den Reiseunternehmen mitgeteilt werden. Hier ist immer eine Einzelfallprüfung notwendig, ob dies zumutbar ist oder zur kostenfreien Stornierung berechtigt.
Hinweise zur Ein- und Ausreise
Was muss bei der Ein-/Ausreise von Risikogebieten beachtet werden?

Hier müssen die Einreisebestimmungen beachtet werden. Die aktuellen Informationen kann man über die Internetseiten des Auswärtigen Amts einsehen. Teilweise muss man sich vor der Rückkehr im Reiseland testen lassen, sollte dann eine COVID-19 Infektion festgestellt werden, muss man sich noch im Reiseland in Quaratäne begeben. Wie, wo und wer die Kosten übernimmt, ist nicht geklärt. Auch kommen die meisten Auslandreise-Krankenversicherungen nicht für die Kosten auf, da hierfür Ausschlüsse in den Bedingungen der Versicherung vereinbart wurden. Dies sollte man in jedem Fall vor der Reise prüfen.

Alle Rückkehrer aus so genannten Risikogebieten müssen seit dem 8. August einen negativen Test vorweisen können, der nicht älter als zwei Tage ist. Wer einen solchen Test nicht vorweisen kann, muss sich testen lassen. Grenznahe Pendler sind ausgenommen. Zudem müssen sie sich sofort bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden. In den Bundesländern gelten Einreiseverordnungen, in denen auch Ausnahmeregelungen für bestimmte Personengruppen geregelt sind. Erst wenn ein negatives Ergebnis des Pflicht-Tests vorliegt, dürfen sie die Quarantäne verlassen.

Gibt es bei Inlandreisen „Gefahren“?

Bei Reisen innerhalb Deutschlands sollte man sich immer auf den Seiten des jeweiligen Bundeslandes über die Bestimmungen vor Ort erkundigen. Bei punktuellen Corona-Ausbrüchen kann es auch lokale Einreisebeschränkungen geben, so dass man dort keinen Urlaub machen kann. Je nach Ausgestaltung des behördlichen Reiseverbotes kann man seine Reise kostenfrei stornieren.
Kontakt zur Verbraucherzentrale:
  • Tel.: 02723/71 95 70
  • E-Mail: lennestadt@verbraucherzentrale.nrw
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